Neben einer groben Unterscheidung der Technischen Baubestimmungen in der VV TB als „interne“ und „externe“ Regeln kann eine weitergehende Differenzierung dahingehend erfolgen, welchen Zweck bzw. welche Aufgabe die Technischen Baubestimmungen erfüllen sollen. Hier lassen sich drei grundsätzliche Arten von Technischen Baubestimmungen unterscheiden.
Planung-, Bemessungs- und Ausführungsregeln
Diese Technischen Baubestimmungen befassen sich mit der Planung, der Bemessung und/oder der Ausführung von Gebäuden und baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Sie stellen keine direkten Regelungen für die Verwendung von Bauprodukten dar, sondern befassen sich hingegen mit der Bauwerkssicherheit. Verwender müssen die richtigen Bauprodukte dann eigenverantwortlich für den konkreten Einsatzzweck hieraus ableiten. Die Regelungen betreffen sowohl deutsche als auch europäisch harmonisierte Bauprodukte. Da sich diese Technischen Regeln je nach Dokument mit sowohl der Planung, der Bemessung als auch mit der Ausführung befassen, können diese Regelungen somit in allen Leistungsphasen relevant sein.
Technische Baubestimmungen für Bauprodukte und Bauarten
In der VV TB gibt es aber weiterhin auch noch Technische Regeln, die konkrete Anforderungen an Bauprodukte oder deren Prüfung stellen, ohne auf das Bauwerk abzuzielen. Hierbei handelt sich jedoch ausschließlich um die Bauprodukte für die noch ausschließlich deutsche Verwendungsbestimmungen (sogenannte deutsche „geregelte“ Bauprodukte) Geltung haben sowie um Bauprodukte und Bauarten für die ein deutsches anerkanntes Prüfverfahren anzuwenden ist. Folglich gelten diese Regeln nicht für europäisch harmonisierte Bauprodukte.
Die Technische Baubestimmung A 2.1 „Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen aus Gründen des Brandschutzes“
Der Teil A 2.1 „Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen aus Gründen des Brandschutzes“ stellt eine Besonderheit in der VV TB dar und ist nur im Bereich „Brandschutz“ zu finden. Hierbei handelt es sich um eine textlich umfangreiche Bauwerkskonkretisierung der brandschutztechnischen Anforderungen als „interne“ Technische Baubestimmung. Die grundlegenden Anforderungen aus der Bauordnung werden hier, insbesondere in technischer Hinsicht, weiter Konkretisiert und zum Teil auch Anforderungen an Prüfverfahren beschrieben, die Bauprodukte in bestimmten baulichen Anlagen erfüllen müssen.