Kurzmitteilung

Überblick zu Brandschutzbescheinigungen in Bayern

Als Alternative zur behördlichen Prüfung können in Bayern Prüfsachverständige für Brandschutz mit der Prüfung der Brandschutznachweise beauftragt werden.

Prüfsachverständige prüfen Brandschutznachweises auf Vollständigkeit und Richtigkeit (Bescheinigung Brandschutz I), sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung (Bescheinigung Brandschutz II) oder sie bescheinigen die Voraussetzungen für Abweichungen (Bescheinigung Brandschutz III).

Einen Überblick zu den in Bayern notwendigen Bescheinigungen habe ich auf nachfolgender Seite zusammengestellt:

bescheinigung-brandschutz.bayern

Reformstau bei der europäischen Normung und der CPR-Technical-Acquis

Die europäische Normung nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO) (engl. CPR: Construction Products Regulation) befindet sich in einem festgefahrenem Reformstau. Die Gründe hierfür sind lückenhafte Normen sowie unzureichende Normungsarbeit durch Missachtung der Mandate in Kombination mit strengeren Kriterien, welche die Kommission an die europäischen Produktnormen stellt. Diese gelten seit dem sog. James Elliott Urteil als Bestandteil des europäischen Rechtes – mit den entsprechenden Konsequenzen. Dies führt dazu, dass seit dem Jahr 2019 keine neuen Normen mehr ins das entsprechende Amtsblatt der EU aufgenommen wurden.

Auf Grund dieser Umstände und anderen Problemen im Regelungskonzept sowie dem Wunsch zukünftig mehr Fokus auf die Grundanforderungen Gesundheitsschutz, Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit zu legen, hat die Kommission im April 2020 ein sog. Optionspapier veröffentlicht. Dieses zeigt mögliche Lösungswege zur Überarbeitung der BauPVO auf­. Die Möglichkeiten reichen hier vom Beibehalten der bisherigen Fassung und deren Optimierung mit außergesetzlichen Vereinbarungen (Option A) bis hin zur völligen Aufhebung des Harmonisierungs­konzeptes (Option E).

Im Laufe dieses Jahres soll ein mit Spannung erwarteter erster Verordnungsentwurf zur neuen BauPVO vorliegen.

Ergänzend wurde im Jahr 2019 von der Europäischen Kommission der CPR-Acquis-
Prozess initiiert. Ziel ist es die technische Harmonisierung wirkungsvoller zu gestalten und dem gelähmten Normungsprozess wieder anzustoßen. Leider nimmt dieser Prozess nur langsam Fahrt auf.

Ziel des CPR-Acquis-Prozess ist zunächst eine Bestandsaufnahme der bestehenden technischen Spezifikationen (Produktnormen und Europäischen Bewertungsdokumente) sowie der damit verbundenen Kommissionsentscheidungen. Mit dem Prozess, in dem die  Mitgliedsstaaten und deren Wirtschaft und Industrie eingebunden werden, sollen  Voraussetzungen für die anstehende Reformierung der BauPVO geschaffen werden. Hierzu werden Arbeitsgruppen für verschiedene Produktgruppen gebildet.

Zunächst wird eine „High-Level-Structure“ für harmonisierte technische Spezifikationen als geordnete Bestandsaufnahme aller relevanter Element wie Produktleistungen und Nachweisverfahren geschaffen. Diese „High-Level-Structure“ soll die äußeren Grenzen für die angestrebte Reformierung der Spezifikation und der neue Normungsaufträge abstecken. Derzeit steht der Prozess allerdings noch am Anfang und es ist ungewiss wie schnell die derzeitige gelähmte europäische Normung wieder in Gang gesetzt werden kann.