Die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung

Durch die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO) lassen sich europäisch harmonisierte Bauprodukte durch die am Bau Beteiligten optisch erkennen und es können die grundsätzlichen Informationen an der Kennzeichnung abgelesen werden. Die Grundsätze und die Verwendung der CE-Kennzeichnung wird in Artikel 8 der BauPVO geregelt. Die Kennzeichnung ist an allen Bauprodukten anzubringen, für die eine Leistungserklärung ausgestellt wurde (alle harmonisierten Bauprodukte). Mit der Anbringung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauproduktes mit den in der Leistungserklärung aufgeführten Leistungen. Die CE-Bezeichnung stand anfänglich und übersetzt für „Europäische Gemeinschaft“, sie hat heutzutage aber keine literarische Bedeutung mehr. Weiterlesen

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Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 02.2018 erschienen

Nachdem es sich bei der Ausgabe 01.2018 um die Messe-Ausgabe zur Feuertrutz mit einer Zusammenfassung aller wichtiger Grundlage gehandelt hat, ist nun die Ausgabe 02.2018 des Infoservices rund um Brandschutz-Bauprodukte erschienen.

In der aktuellen Ausgabe werden ausführlich Druckbelüftungsanlagen bezüglich Komponenten und Wirkweise beschrieben. Besonders interessant ist die Auflistung der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise für die einzelnen Bauprodukte. Zudem werden die aus der MVV TB resultierenden Anforderungen dargestellt.

https://www.feuertrutz.de/bauprodukte-aktuell/158/8581/