Entwurf der neuen Bauproduktenverordnung

Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) legt Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und ihre Bereitstellung auf dem Markt der Europäischen Union fest. Dabei geht es um den Abbau von Handelshemmnissen mit dem Ziel eines freien Binnenmarktes innerhalb der EU.

Die derzeit gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2013 und befindet sich nun erstmalig in einem Prozess der Überarbeitung. Auslöser sind zum einen Regelungsdefizite und zum anderen ist es der Wunsch, Klima- und Nachhaltigkeitsziele sowie die Digitalisierung mit einfließen zu lassen.

Hinsichtlich des aktuellen europäische Systems des Bauproduktenrechtes wurde diverse Regelungsdefizite erkannt. Das sog. „James­-Elliott­-Urteil“ (EuGH, Urteil vom 27.10.2016 – Rechtssache C­613/14) führte dazu, dass europäische Normen als Teil des europäischen Rechts angesehen werden. Dieser Umstand sowie Fehler bei der Normungsarbeit, führen dazu, dass seit dem Jahr 2019 keine neue europäischen Produktnormen mehr freigegeben wurde. Es herrscht ein massiver Reformstau. Hinzu kommt, dass die europäischen Normen aus Sicht des Europarechts als vollständig anzuerkennen sind. Die Mitgliedsstaaten dürfen Mängel an den Normen und fehlende Leistungsmerkmale daher nicht eigenständig nachregeln. Dies führt zu erheblichen Problemen bei der Nachweisführung hinsichtlich der Gewährleistung der nationalen Bauwerkssicherheit. Die europäische Kommission ist daher bemüht eine zeitige Überarbeitung der BauPVO zu vollziehen. Weiterlesen