Die VV TB NRW wurde mit Wirkung zum 15. Juni 2019 als Neufassung (Ausgabe Juni 2019) in Kraft gesetzt. Diese erstezt die Fassung aus Januar 2019. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Anlagen zu den Technischen baubestimmungen. Im Bereich des Brandschutzes sind augenscheinlich keine Änderungen erfolgt.