Zulässigkeit des Brandverhaltens von Baustoffen

20140125-_DSC1853-1Die Bauordnungen unterscheiden insgesamt vier Baustoffklassen, die sich auf das Brandverhalten beziehen:

  • nichtbrennbar,
  • schwerentflammbar,
  • normalentflambar und
  • leichtentflammbar.

Baustoffe dürfen nur dann  verwendet werden, wenn sie mindestens die Baustoffklasse „normalentflammbar“ aufweisen. Dies ist ein grundlegendes Brandschutz-Schutzziel der Bauordnung. Hierbei ist es unerheblich um welche Gebäudeklasse oder ob es sich um einen Regel- oder Sonderbau handelt. Die Anforderung gilt für alle baulichen Anlagen.  Ein Ausnahme bilden Baustoffe, die in Verbindung mit anderen Baustoffen (nach dem Einbau) nicht mehr leichtentflammbar, also mindestens normalentflammbar sind. Weiterlesen

Brandschutznachweise in Bayern – Wann erforderlich, wann prüfpflichtig?

Der Brandschutznachweis  ist eine objektbezogene Bauvorlage mit der nachgewiesen wird, dass die baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden. Der notwendige Inhalt eines Brandschutznachweises wird in Bayern in  §11 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) definiert. Der Brandschutznachweis kann in den Eingabeplänen oder der Baubeschreibung integriert werden oder (je nach Umfang des Bauvorhabens) auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzepts dargestellt werden.

Entsprechend § 3 BauVorlV ist der Nachweis des Brandschutzes immer dann vorzulegen, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist. Die grundsätzliche Erfordernis für Bauvorhaben  Bauvorlagen anzufertigen ergibt sich aus Art. 62 (1) BayBO (Bayerische Bauordnung):

Ein Brandschutznachweis ist für alle Bauvorhaben erforderlich, es sei denn, das Vorhaben ist entsprechend Art. 57 BayBO verfahrensfrei!

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Die Brandschutz-Schutzziele der Bauordnung

Sämtliche Brandschutzanforderungen der Bauordnungen basieren auf vier grundsätzlichen Schutzzielen. Diese Schutzziele muss der Brandschützer insbesondere dann kennen, wenn er von Brandschutzanforderungen der Bauordnung abweicht und die Erfüllung des jeweiligen Schutzziels anderweitig sicherstellen muss.

Aber was ist eigentlich ein Schutzziel? Einfach mal anders ausgedrückt: Ein Schutzziel ist das Ziel etwas spezielles zu schützen! Das Schutzziel ist hierbei das endgültige Ziel, der Weg da hin, dass sind detaillierten Vorgaben der Bauordnung sowie der Sonderbauvorschriften (z.B. Festlegung der maximalen Rettungsweglänge von 35,00 m). Die Ziele und der „Weg“ dahin, werden politisch festgelegt. Hier spiegelt sich wieder, welches Risiko politisch unter Einbezug von wirtschaftlichen Aspekten noch vertretbar ist.

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Wann ist eine Treppe eine notwendige Treppe?

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Den wesentlichen Bestandteil des bauordnungsrechtlichen Rettungswegsystems bilden notwendige Treppen und notwendige Treppenräume (vertikale Erschließung) sowie notwendige Flure (horizontale Erschließung). In diesem Beitrag hab ich schon etwas zu notwendigen Fluren geschrieben. Hier geht es nun um notwendige Treppe und insbesondere um die Definition, wann eine Treppe zu einer notwendigen Treppe (mit den entsprechenden baurechtlichen Anforderungen) wird. Ferner gehe ich auch auf den notwendigen Treppenraum ein.

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Wann ist ein Flur ein notwendiger Flur?

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Den wesentlichen Bestandteil des bauordnungsrechtlichen Rettungswegsystems bilden notwendige Treppen und notwendige Treppenräume (vertikale Erschließung) sowie notwendige Flure (horizontale Erschließung). Notwendige Flure bilden somit einen wichtigen Baustein des Rettungswegkonzeptes. Doch wann muss ein Flur eigentlich konkret als notwendiger Flur mit den entsprechenden baurechtlichen Anforderungen hergestellt sein? Hierzu definiert die Musterbauordnung (MBO) [1]:

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge
(1) Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist. […]

Flure müssen also insbesondere dann als notwendiger Flur hergestellt werden,
wenn Rettungswege aus Aufenthaltsräumen über diesen Flur geführt werden.

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