Nach einem langwierigem Überarbeitungsprozess wurde mit Geltung ab dem 7. Januar 2025 die neue Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO 2024) veröffentlicht. Der wesentliche Bestandteil der neuen Verordnung tritt jedoch erst zum 8. Januar 2026 in Kraft, so dass alle Wirtschaftsakteure eine gewisse Zeit haben sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
In einer lang angelegten Übergangszeit wird die bisherige BauPVO weiterhin Bestand haben und wird daher nicht gänzlich aufgehoben. Dies geschieht erst mir Wirkung zum 8. Januar 2040. Die bisherigen Regelungen gelten insbesondere für die Produktgruppen weiter, für die harmonisierte Spezifikationen nach der bisherigen Verordnung vorliegen und die noch nicht durch die neuen Verfahren bzw. Spezifikationen ersetzt wurden.