Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 25. April 2022 tritt am heutigen 1. Juni 2022 die neue Fassung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) in Kraft.
Die neue BayTB Ausgabe Juni 2022 basiert auf der Musterfassung der MVV TB 2021/1. Mit der neuen BayTB kann jetzt auch in Bayern die neue Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in
Holzbauweise (HolzBauRL) bauordnungsrechtlich angewandt werden.
Zeitgleich zur neuen BayTB wurde zudem auch die Bayerische Förderrichtlinie Holz ( BayFHolz) veröffentlicht.