Kurzmitteilung

Neue Musterbauordnung: MBO 2019

Bereits Ende September wurde seitens der Bauministerkonferenz die neue Musterbauordnung Fassung 2020 mit Stand vom 27.09.2019 veröffentlicht. Der Stand MBO 2019 ersetzt die MBO 2016. Durch die vorhergegangene MBO 2016 wurde die Baurechtsnovellierung in Gang gesetzt und hauptsächlich Änderung auf Grund des Bauproduktenrechtes eingeführt.
Bei der Neufassung gibt es keine bauproduktenrechtlichen Änderungen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die politisch gewünschten Erleichterungen für den Holzbau, welche im Zusammenspiel mit der zukünftigen MVV TB 2020, und die darin enthaltene neue Holzbaurichtlinie, umgesetzt werden können. Ziel ist hier in der Gebäudeklasse 4 und 5  unter gewissenene konstruktiven Vorraussetzungen brennbare und teilweise sichtbare Bauteile ohne Kapselung zu ermöglichen sowie sichtbare brennbare Außenwandbekleidungen. Weitere Änderungen betreffen Regelungen für Mobilfunkmasten und Typengenehmigungen.

Webseite der Argebau

Vorlage Übereinstimmungserklärung aktualisiert

Ich habe die durch mich erstellte Vorlage für die Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers aktualisiert. Diese kann wie bisher über den unten verlinkten Beitrag herunter geladen werden.

In der Vorlage habe ich nun ausschließlich die möglichen Nachweise zu Anwendung, also dem fachgerechten Einbau aufgeführt. Die Verwendbarkeitsnachweise wie abZ und ZiE habe ich hingegen aus der Vorlage heraus genommen, da diese sich entsprechend dem neuen Regelungssystem nicht mehr auf den Einbau beziehen.  Der Errichter bzw. Fachunternehmer trägt zwar auch wieterhin eine Mitverantwortung für die Verwendbarkeit der durch ihn verbauten Bauprodukte, die Übereinstimmungserkärung des Errichters soll jedoch im Wesentlichen den fachgerechten Einbau dokumentieren.

Die Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers

Kurzmitteilung

Berlin mit neuer VV TB – MVV TB 2019 umgesetzt

Das Bundesland Berlin hat mit Wirkung zum 01.08.2020 die aktuelle Fassung der MVV TB als landesspezifische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) in Kraft gesetzt. Die aktuelle Fassung vom 10. Juli 2020 kann auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgerufen werden:

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml#verwaltungsvorschriften

Damit ist auch der neue Anhang 14 (Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA) in Berlin wirksam.

Kurzmitteilung

Seminarabsagen – Aktueller Stand

Auf Grund der aktuellen Situation wurde bereits das Seminar für die Bayerische Ingenieurkammer Bau in Würzburg im März abgesagt. Leider muss auch das geplante Seminar in München am 28.04.2020 ausfallen, es wird aber voraussichtlich auf den 28.07.2020 verlegt. Auch das Seminar für EIPOS am 14.05.2020 in Hamburg kann leider nicht statt finden.

Ich hoffe das die übrigen geplanten Seminare in der zweiten Jahreshälfte wie geplant durchgeführt werden können und wünsche Ihnen Gesund zu bleiben.

Kurzmitteilung

Die Ära der „Brandschutz-Lüftungssteine“ geht zu Ende

Bei sogenannten Lüftungssteinen oder Lüftungsbausteinen für den Brandschutz handelt es sich um Gittersteine aus einem im Brandfall aufschäumendem Material zum Verschließen von Überströmöffnungen (ohne Lüftungsleitungen). Diese Bauprodukte waren bisher über Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen verwendbar, allerdings nur dann, wenn zuvor eine Abweichung diesbezüglich genehmigt wurde.

Die zum Jahresanfang ausgelaufenden Zulassungen wurden seitens des DIBt nicht verlängert. Das DIBt ist anscheinend der Meinung, dass diese Bauprodukte nicht mehr den Bauwerksanforderungen der MVV TB entsprechen. Dies geht aus einem Schreiben der Firma Strulik GmbH hervor. Zwei Lüftungsbausteine anderer Hersteller weisen derzeit noch eine Zulassung mit Gültigkeit bis zum 01.05.2020 auf. Es ist anzunehmen, dass auch diese nicht verlängert werden. Insofern steht für das Bauprodukt Lüftungsbaustein für den Brandfall fortan kein Verwendbarkeitsnachweis mehr zur Verfügung.

Als Alternative können wie bisher Überströmklappen mit Rauchauslöseeinrichtung als Absperrvorrichtungen besonderer Bauart und Anwendung (früher: Verwendung) zum Einsatz kommen. Als Nachweis gilt hier zukünftig die Leistungserklärung nach EN 15650 zusammen mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung. Aber auch hier gilt wie bisher, dass zuvor eine positive Abweichungsentscheidung für die Wandöffnung vorliegen muss.

MVV TB 2019 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten!

Mit der Änderung der Landesbauordnung vom 19.11.2019 hatte Mecklenburg-Vorpommern auch endlich die Voraussetzungen zur Einführung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen geschaffen und zudem die übrigen Änderungen der Baurechtsnovellierung (z.B. die allgemeine Bauartgenehmigung) in Landesrecht überführt. In der Übergangszeit war bereits wie hier berichtet, die Bauregellisten außer Kraft gesetzt und stattdessen die Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen als zu beachten deklariert worden.

Nun hat Mecklenburg-Vorpommern mit Erlass vom 05.02.2020 die landeseigene Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung M-V (VV TB M-V), mit Gültigkeit ab dem  25.02.2020, bekannt gegeben. Hierbei nimmt Mecklenburg-Vorpommern weiterhin die aktuelle Musterfassung (jetzt MVV TB 2019) in Bezug und veröffentlicht, bis auf eine Anlage mit landesspezifischen Änderungen, kein eigenständiges Dokument.  Somit ist Mecklenburg-Vorpommern nun neben Rheinland-Pfalz, das zweite Bundesland, in dem die neue 2019er-Fassung der MVV TB in Kraft ist.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Planen-und-Bauen/Technische-Baubestimmungen/

Kurzmitteilung

MVV TB 2017 – MVV TB 2019 – MVV TB 2020 – Was gilt wann und wo?

Die erste Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen wurde im August 2017 (MVV TB – Ausgabe 2017/1) veröffentlicht und zur Einführung in den Bundesländern freigegeben.  Diese Fassung ist mittlerweile in allen Bundesländern (zum Teil mit landesspezifischen Änderungen) in Kraft getreten.

Die überarbeite Fassung MVV TB Ausgabe 2019/1,  welche unter anderen den Anhang 14  (Technische Regeln für Technische Gebäudeausrüstung) einführt, wurde im Januar 2020 veröffentlicht. Nahezu zeitgleich mit der Bekanntgabe wurde diese Fassung bereits vom Bundesland Rheinland-Pfalz eingeführt. Die übrigen Bundesländer werden diese Fassung im Laufe des Jahres sukzessive in Landesrecht umsetzen. Auch hier können wieder landesspezifische Anpassungen erfolgen.

Im Januar 2020 wurde zudem auch das Anhörungsverfahren für die neuste Fassung der MVV TB (Ausgabe 2020/1) gestartet. Hier wird sich dann noch ein Notifizierungsverfahren anschließen. Die Bekanntgabe der fertigen Fassung der 2020er-Ausgabe wird ggf. zum Jahresende erfolgen und eine Umsetzung in den Bundesländern dann im Jahr 2021.

Wie sich zeigt handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess und die am Bau Beteiligten müssen sich auf regelmäßige neue Fassungen der VV TB, unterschiedliche Einführungsstände in den Bundesländern sowie landesspezifischen Varianten einstellen.

MVV TB 2019/1 veröffentlicht!

Nachdem im Dezember das europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen wurde hat das DIBt nun die MVV TB in der Ausgabe 2019/1 (Stand 15.01.2020) veröffentlicht. Die Bundesländer können die Neufassung nun in Landesrecht umsetzen. Wie auch schon bei der 2017er Fassung können auch hier wieder landsspezifische Änderungen vorgenommen werden. Zukünftig müssen wir somit nicht nur mit landesspezifischen Unterschieden, sondern auch mit verschiedenen Einführungsständen der MVV TB-Fassungen in den Bundesländern umgehen.

https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/mvv-tb-20191-veroeffentlicht/

MVV TB 2019/1

Seminartermine 2020 – EIPOS und Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Meine Seminartermine 2020 für das EIPOS und die Ingenieurakademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau stehen fest:

24.03.2020 | BayIKBau: „Verwendbarkeit von Bauprodukten und die neue Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) “ in Würzburg

28.04.2020 | BayIKBau: „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ in München

14.05.2020 | EIPOS: „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ in Hamburg

03.09.2020 | EIPOS: „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ in Stuttgart

23.09.2020 | BayIKBau: „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ in Würzburg

08.10.2020 | BayIKBau: „Verwendbarkeit von Bauprodukten und die neue Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) “ in München

 

Kurzmitteilung

Update: MVV TB 2019 im Notifizierungsverfahren

Das DIBt hat bekanntgegeben, dass die neue Fassung (2019/1 ) der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sich nun im europäischen Notifizierungsverfahren befindet (Geschäftszeichen 2019/0306/D).  Was es mit diesem Verfahren auf sich hat, habe ich bereits hier erläutert. Das Verfahren ist frühestens Ende September abgeschlossen, bei Einsprüchen wird dies jedoch um drei Monate verlängert. Erst nach Ende des Notifizierungsbverfahrens können die Bundesländer mit der Umsetzung in die jeweiligen Landesfassungen beginnen.

https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/entwurf-fuer-die-mvv-tb-20191-im-europaeischen-notifizierungsverfahren/

Update:
Mittlerweile liegt bereits eine „Ausführliche Stellungnahme“ des Vereinigten Königreiches vor. Somit ist anzunehmen, dass sich das Notifizierungsverfahren bis zum 27.12.2019 verlängert.

Notification Draft – Entwurfsfassung der MVV TB 2019

Kurzmitteilung

Diverse Meldungen

Prioritätenliste

Die Prioritätenliste des DIBt wurde aktualisiert (Stand: 25. Februar 2019) und kann auf der DIBT-Webseite hier herunter geladen werden.  Die Prioritätenliste führt die wichtigsten harmonisierten Normen für Bauprodukte auf, in denen aus deutscher Sicht für speziellen Verwendunfgsfällen wesentliche Merkmale nicht oder nicht ausreichend behandelt wurden. Die Angabe einer entsprechenden Leistung in der Leistungserklärung ist dem Hersteller hier nicht möglich. Die Liste gibt zudem Hinweise wie diese „Lücken“ im Zuge der Baudokumentation geschlossen werden können.

EuG Urteil vom 10.04.2019 zur BauPVO

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem neuen Urteil (Rs. T-229/17 vom 10.04.2019) nochmals bestätigt, dass die betroffenen europäischen Normen hinsichtlich ihres Mandates als vollständig zu bewerten sind. Die europäischen Normen müssen hingegen nicht sicherstellen, dass alle Verfahren enthalten sind, um die Bauwerkssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das Urteil bestätigt somit wiederum, dass auch im Sinne der „neuen“ Bauproduktenverordnung (BauPVO) nationale Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte nicht zulässig sind.
Zum Urteil

Geänderte Veröffentlichungspraxis der harmonisierten Normen

Die harmonisierten Normen für Bauprodukte wurden bisher in einer Liste im Amtsblatt C der EU-Kommission als konsolidierte, also vollständige Fassung veröffentlicht. Diese Praxis wird nicht fortgeführt. Zukünftig werden lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben. Dies führt dazu, dass es fortan keine offizielle volständige Liste aller derzeit gültigen harmonisierten Normen für Bauprodukte mehr gibt. Glücklicherweise arbeitet aber das DIBt an einer eigenen konsolidierten Fassung, welche hoffentlich zeitnah und stets aktualisiert auf der DIBt-Webseite abgerufen werden kann.

 

Galerie

Infografik „Orientierung in der VV TB“ zum Download

Zur Erleichterung der Orientierung in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) habe ich eine Infografik erstellt, welche den grundlegenden Aufbau des Dokumentes wiedergibt und erklärt, wann welcher Bestandteil wichtig ist.

Infografik zur Orientierung in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Hinweis: Die Infografik soll eine erste Hilfestellung zur Orientierung hinsichtlich der wesentlichen Bestandteile bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Infografik – Orientierung in der VV TB downloaden

Kurzmitteilung

MVV TB – Ausgabe 2019 – Anhörung verlängert und erweitert

Wie ich hier berichtet hatte wurde der Entwurf zur neuen MVV TB veröffentlicht und ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Das Anhörungsverfahren wurde bis zum 28. Februar 2019 (Eingangsdatum beim DIBt) verlängert.

Zusätzlich wurde auch das sogenannte „Kenntnisgabedokument“ mit in das neue Anhörungsverfahren aufgenommen. Ursprünglich sollten hier nur die Änderungen aus dem „alten“ Anhörungsverfahren bekannt gegeben werden.


Update:
Die Anhörungsdokumente zur neuen VV TB sind beim DIBt nicht mehr abrufbar, können aber nachfolgend von hier direkt auf derbrandschützer.de (Mirror) herunter geladen werden (Original-Quelle: www.dibt.de):

MVVTB_2019-1_Aenderungen_Anhoerung
MVVTB_2019-1_Aenderungen_Kenntnisgabe