Der Freistaat Bayern hat mit Wirkung zum 01.04.2021 eine neue Fassung der Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) – Ausgabe April 2021 – bekanntgegeben. Bayern hatte bisher nur die erste MVV TB Fassung aus 2017 als BayTB 2018 umgesetzt. Mit der neuen BayTB 2021 erfolgt die Einführung der aktuellsten MVV TB Fassung 2020/1 in Landesrecht.
Die neue BayTB beinhaltet somit die neuen Anhänge 14 bis 16. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Anhang 14 „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA“ zu. Für den Bereich des Brandschutzes ergibt sich zudem die Änderung der zu beachtenden Industriebaurichtlinie (nun Fassung 2019) sowie der Umstand, dass für Abweichungen von der Industriebaurichtlinie nun eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erfolgen muss.