Bereits Ende September wurde seitens der Bauministerkonferenz die neue Musterbauordnung Fassung 2020 mit Stand vom 27.09.2019 veröffentlicht. Der Stand MBO 2019 ersetzt die MBO 2016. Durch die vorhergegangene MBO 2016 wurde die Baurechtsnovellierung in Gang gesetzt und hauptsächlich Änderung auf Grund des Bauproduktenrechtes eingeführt.
Bei der Neufassung gibt es keine bauproduktenrechtlichen Änderungen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die politisch gewünschten Erleichterungen für den Holzbau, welche im Zusammenspiel mit der zukünftigen MVV TB 2020, und die darin enthaltene neue Holzbaurichtlinie, umgesetzt werden können. Ziel ist hier in der Gebäudeklasse 4 und 5 unter gewissenene konstruktiven Vorraussetzungen brennbare und teilweise sichtbare Bauteile ohne Kapselung zu ermöglichen sowie sichtbare brennbare Außenwandbekleidungen. Weitere Änderungen betreffen Regelungen für Mobilfunkmasten und Typengenehmigungen.