Kurzmitteilung

Überblick zu Brandschutzbescheinigungen in Bayern

Als Alternative zur behördlichen Prüfung können in Bayern Prüfsachverständige für Brandschutz mit der Prüfung der Brandschutznachweise beauftragt werden.

Prüfsachverständige prüfen Brandschutznachweises auf Vollständigkeit und Richtigkeit (Bescheinigung Brandschutz I), sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung (Bescheinigung Brandschutz II) oder sie bescheinigen die Voraussetzungen für Abweichungen (Bescheinigung Brandschutz III).

Einen Überblick zu den in Bayern notwendigen Bescheinigungen habe ich auf nachfolgender Seite zusammengestellt:

bescheinigung-brandschutz.bayern