Interne und externe Technische Baubestimmungen in der VV TB

Mit der Umstellung des Baurechtssystems und dem Entfall der Listen der Technischen Baubestimmungen sowie den Bauregellisten finden sich zukünftig Technische Baubestimmungen nur noch ausschließlich in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Sprich alles was sich in der VV TB befindet sowie die technischen Regeln, auf die verwiesen wird, gelten fortan als Technische Baubestimmungen. Alles was hingegen nicht in der VV TB aufgeführt wird, ist somit eben nicht Technische Baubestimmung. Somit wurde mit dem neuen System der VV TB auch erstmals eine klare Definition geschaffen, welche Regelungen letztendlich als Technische Baubestimmungen gelten.

Die Technischen Baubestimmungen der VV TB lassen sich grundsätzlich in zwei Arten unterscheiden. Zum Einen gibt es die Technische Regeln, die dem Dokument immanent sind, also die sich unmittelbar und vollständig in der VV TB befinden. Diese können als „Interne“ Technische Baubestimmungen definiert werden. Hier handelt es sich im Wesentlichen um den Teil A 2.1 sowie um die Anhänge, welche eigenständige Technische Baubestimmungen darstellen aber auch um die Anlagen, welche Technische Baubestimmungen ändern oder ergänzen.

 

Interne und externe Technische Baubestimmungen in der VV TB

Interne und externe Technische Baubestimmungen in der VV TB

Viele der relevanten Technischen Baubestimmungen befinden sich jedoch nicht in der VV TB selbst, auf sie wird nur Bezug genommen. Bei diesen „Externen“ Technischen Baubestimmungen handelt es sich um Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen wie beispielsweise die Leitungsanlagenrichtlinie oder die Lüftungsanlagenrichtlinie aber auch um technische Regeln, die sich konkret auf Bauprodukte beziehen. Diese Regeln müssen seitens des Anwenders der VV TB ergänzend hinzugezogen werden. „Interne“ und „Externe“ Technischen Baubestimmungen sind von ihrer Wertigkeit gleichbedeutend und bilden zusammen das neue System der technischen Bauwerkskonkretisierung.