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Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 6.2017 erschienen

Die neuste Ausgabe des Infoservices rund um Brandschutz-Bauprodukte ist erschienen und präsentiert sich mit einem neuen Design und Layout. Erstmals durfte ich einen kurzen Artikel bzg. der Veröffentlichung der MVV TB beisteuern. Das Schwerpunktthema sind dieses mal Entrauchungsklappen. Entrauchungsklappen sind Bestandteile von maschinellen Rauchabzugsanlagen und sorgen im Falle eines Brandereignisses für einen gezielten Rauchabzug, in dem sie benötigten Entrauchungskanäle bzw. die entsprechenden Lüftungsleitungen öffnen und nicht betroffene Bereiche absperren.

https://www.feuertrutz.de/bauprodukte-aktuell/158/8581/

Brandschutznachweise in Bayern – Wann erforderlich, wann prüfpflichtig?

Der Brandschutznachweis  ist eine objektbezogene Bauvorlage mit der nachgewiesen wird, dass die baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden. Der notwendige Inhalt eines Brandschutznachweises wird in Bayern in  §11 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) definiert. Der Brandschutznachweis kann in den Eingabeplänen oder der Baubeschreibung integriert werden oder (je nach Umfang des Bauvorhabens) auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzepts dargestellt werden.

Entsprechend § 3 BauVorlV ist der Nachweis des Brandschutzes immer dann vorzulegen, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist. Die grundsätzliche Erfordernis für Bauvorhaben  Bauvorlagen anzufertigen ergibt sich aus Art. 62 (1) BayBO (Bayerische Bauordnung):

Ein Brandschutznachweis ist für alle Bauvorhaben erforderlich, es sei denn, das Vorhaben ist entsprechend Art. 57 BayBO verfahrensfrei!

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