Kurzmitteilung

ARGEBAU veröffentlicht Erläuterung zum Grundsatzpapier zur Auslegung des § 14 MBO aus dem Jahr 2008

Im Jahr 2008 hat die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ein Grundsatzpapier zur Auslegung des § 14 MBO, insbesondere in Bezug auf die dortigen Schutzziele „Rettung von Personen“ und „wirksame Löscharbeiten“, veröffentlicht. Das Grundsatzpapier hatte eine richtungsweisende Wirkung die sich folglich auch in der Überarbeitung der Sonderbauvorschriften und der Industriebaurichtlinie niederschlug.

Bezüglich der „Rettung von Personen“ wurde im Wesentlichen klargestellt, dass bei sog. Standardgebäuden der zweite Rettungsweg regelmäßig über die Leitern und Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr sichergestellt werden kann. Eine Personenbegrenzung gibt das Baurecht hier nicht vor. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg baulich zu realisieren. Ein Mitwirken der Feuerwehr ist nur möglich, wenn im Einzelfall keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.

Besonders bahnbrechend war und ist die Aussage, Weiterlesen