Das DIBt hat bekanntgegeben, dass die neue Fassung (2019/1 ) der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sich nun im europäischen Notifizierungsverfahren befindet (Geschäftszeichen 2019/0306/D). Was es mit diesem Verfahren auf sich hat, habe ich bereits hier erläutert. Das Verfahren ist frühestens Ende September abgeschlossen, bei Einsprüchen wird dies jedoch um drei Monate verlängert. Erst nach Ende des Notifizierungsbverfahrens können die Bundesländer mit der Umsetzung in die jeweiligen Landesfassungen beginnen.
https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/entwurf-fuer-die-mvv-tb-20191-im-europaeischen-notifizierungsverfahren/
Update:
Mittlerweile liegt bereits eine „Ausführliche Stellungnahme“ des Vereinigten Königreiches vor. Somit ist anzunehmen, dass sich das Notifizierungsverfahren bis zum 27.12.2019 verlängert.
Notification Draft – Entwurfsfassung der MVV TB 2019