Diverse Abschottungssysteme von elektrischen Leitungen sowie Rohrleitungen sind mit europäische Bewertungsdokumente (ETA) nach ETAG 026 und EAD 13-350005-00-1104 als Nachweise zur Verwendbarkeit in Kombination mit einer Leistungserklärung am Markt verfügbar.
Entsprechend der Liste der Technischen Baubestimmungen Teil II – Anlage 1/10 – sind bei Abschottungen von elektrischen Leitungen sowie Rohrleitungen zusätzlich zur ETA jedoch die konkreten Einbaubedingungen in Bezug auf die jeweiligen Endanwendungen für das Leistungsmerkmal „Feuerwiderstandsfähigkeit“ im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) als „Anwendungszulassung“ festzulegen. Weiterlesen