Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes regelt welche Personen ein Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis aufstellen darf. Hierbei wird zumeist noch zwischen den Gebäude- und Nutzungsarten (z.B. bei Sonderbauten) differenziert. Die meisten Bundesländer orientieren sich hierbei an der Musterbauordnung (zuletzt geändert 13.05.2016). Hiernach muss das Brandschutzkonzept grundsätzlich von einem Bauvorlagenberechtigten erstellt sein oder von einem Weiterlesen