Kurzmitteilung

VV TB auch in Hessen veröffentlicht

Bereits zum 07. Juli 2018 ist auch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) mit dem Erlass vom 13. Juni 2018 zusammen mit der angepassten Hessischen Bauordnung (HBO) in Kraft getreten. Somit ist die VV TB nun in sechs Bundesländer (siehe Übersicht) umgesetzt worden. Die H-VV TB wird formal als Anlage zu dem oben genannten Erlass eingeführt. Die Änderungen in der H-VV TB gegenüber der Musterfassung beschränken sich weitestgehend auf die landesspezifisch notwendige Anpassungen, vereinzelnd wurden auch kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen. Im Dokument werden die Anpassungen fettgedruckt bzw. durchgestrichen dargestellt, welche außerdem in einem separatem Dokument („Anpassungen der H-VV TB zur MVV TB„) zusammengefasst wurden. Als Besonderheit der hessischen Variante ist aufzuführen, dass die 13 Anhänge aus dem Muster um 15 weitere Anhänge ergänzt wurden. Hierbei handelt es sich um die Richtlinien und Sonderbauverordnungen, auf die in den anderen Ländern bisher nur als sogenannte „externe“ Technische Baubestimmungen Bezug genommen wird . Sofern die in der H-VV TB bekannt gemachten bzw. in Bezug genommenen Vorschriften, Richtlinien etc. nicht als Anhänge (Anhang 1 – 28) direkt beigefügt sind, können diese entsprechend dem Bezugsquellennachweis (Seite 507 ff. der H-VV TB) bezogen werden. Dies gilt beispielsweise für die Feuerungsverordnung.

https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/technische-baubestimmungen