Das DIBt hat das Anhörungsdokument zur MVV TB 2022/1 veröffentlicht. Hierzu kann nun bis zum 28. Februar 2022 Stellung bezogen werden.
Für den Bereich A2 (Brandschutz) sind keine Änderungen geplant, bis auf eine Aktualisierung des Anhang 14 (Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA). Hier fällt auf, dass nun für die dort aufgeführten technischen Anlagen nachfolgendes gefordert wird:
„Alle notwendigen Angaben sind im Brandschutznachweis darzustellen“
Hier ist zu hoffen, dass dies so zu verstehen ist, dass alle nötigen Angaben im Brandschutznachweis enthalten sein müssen, um eine Fachplanung der entsprechenden technischen Anlage (durch einen geeigneten Fachplaner) zu ermöglichen. Die Fachplanung der technischen Anlage selbst kann hingegen nicht Aufgabe des Erstellers des Brandschutzkonzeptes sein. Dies sollte konkretisiert werden.