Die harmonisierte Produktnorm EN 16034:2014 (Türen, Tore und Fenster — Produktnorm, Leistungseigenschaften — Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften) ist seit dem 01.11.2016 im Amtsblatt der europäischen Kommission gelistet. Die Koexistenzphase (mit nationalen Regelungen) ist nun zum 01.11.2019 ausgelaufen. Dies bedeutet, dass für neue Bauvorhaben diese europäische Norm ab sofort verbindlich anzuwenden ist.
Die Norm EN 16034:2014 ist jedoch nur in Verbindung entweder mit EN 13241 oder mit EN 14351-1 heran zu ziehen. Innentüren sind somit von der Harmonisierung noch ausgenommen, können aber auf freiwilliger Basis mit einer ETA in den Verkehr gebracht werden.
Tore und Außentüren mit Brandschutzanforderungen sowie öffenbare Brandschutzfenster sind somit fortan als CE-gekennzeichnete Bauprodukte einzubauen. Die nationalen Verwendbarkeitsnachweise sind nicht mehr heran zu ziehen.
Hinweis:
Bei der Harmonisierung von anderen Bauprodukten wie bspw. den Brandschutzklappen wurde es jedoch von deutscher Seite bisher toleriert, wenn bestehende Lagerbestände mit deutschem Verwendbarkeitsnachweis und Ü-Zeichen noch abverkauft und eingebaut werden. Dies sollte jedoch mit der Genehmigungsbehörde bzw. dem Prüfsachverständigen zuvor abgestimmt werden.