MVV TB 2019/1 veröffentlicht!

Nachdem im Dezember das europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen wurde hat das DIBt nun die MVV TB in der Ausgabe 2019/1 (Stand 15.01.2020) veröffentlicht. Die Bundesländer können die Neufassung nun in Landesrecht umsetzen. Wie auch schon bei der 2017er Fassung können auch hier wieder landsspezifische Änderungen vorgenommen werden. Zukünftig müssen wir somit nicht nur mit landesspezifischen Unterschieden, sondern auch mit verschiedenen Einführungsständen der MVV TB-Fassungen in den Bundesländern umgehen.

https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/mvv-tb-20191-veroeffentlicht/

MVV TB 2019/1

Kurzmitteilung

Anhörungsverfahren zur MVV TB 2020/1 gestartet

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der Ausgabe 2019/1 wurde bislang noch nicht abschließend veröffentlicht, da hat das DIBt bereits das nationale Anhörungsverfahren zur Ausgabe 2020/1 gestartet. Auch diese Fassung wird dann anschließend noch ein europäisches Notifizierungsverfahren absolvieren müssen, so dass diese Fassung schätzungsweise im Jahr 2021 in den Bundesländern umgesetzt werden kann.

Stellungnahmen zur Ausgabe 2020/1 können bis zum 07.02.2020 beim DIBt per E-Mail eingereicht werden.

https://www.dibt.de/de/aktuelles/anhoerungen-mvv-tb/

Anhörungsdokument  MVV TB 2020/1

In der MVV TB Ausgabe 2020/1 (Anhörungsdokument) wurden wiederum diverse Anpassungen bzw. Aktualisierungen hinsichtlich der Technischen Baubestimmungen vorgenommen. Im Bereich A 2 Brandschutz sind diesbezüglich keine Änderungen angedacht. Nachdem die Ausgabe 2019/1 der MVV TB bereits den Anhang 14 einführen wird, kommen mit der 2020er-Fassung zwei weitere Anhänge dazu:

  • Anhang 15: Produkte für die Abdichtung von Bauwerken – Mindestens erforderliche Leistungen
  • Anhang 16: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)
Kurzmitteilung

MVV TB 2019 Notifizierungsverfahren abgeschlossen / Veröffentlichung in Rheinland-Pfalz

Das europäische Notifizierungsverfahren der Neufassung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Fassung 2019/1 – wurden zum 27.12.2019 abgeschlossen. Ein Ergebnis wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben.

In der Zwischenzeit hat bereits das Bundesland Reinland-Pfalz mit Wirkung ab dem 2. Januar 2020 augenscheinlich die zur Notfizierung eingereichte Fassung in Landesrecht überführt. Inwieweit dieses Vorgehen europrechtskonfrom ist wird seitens des Verfassers kritisch bewertet. Festzuhalten ist aber, dass Reinland-Pfalz bisher keine eigene Fassung der VV TB veröffentlicht hatte, sondern lediglich die Musterfassung seitens des DIBt als wirksame Bauregelliste festgelegt wurde. Dies ändert sich nun.

Weitere Informationen zur Bekanntmachung sowie die VV TB mit Anlagen sind auf der Website des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz veröffentlicht.