Kurzmitteilung

Update-Seminar zu den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) 2021

In Bayern wurde mit Wirkung zum 01.04.2021 eine neue Fassung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) – Ausgabe April 2021 – bekanntgegeben.

Am 29.07.2021 gebe ich hierzu ein Update-Seminar im Rahmen der Ingenieurakademie  der bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Das Seminar wird halbtags online stattfinden.

Die neue BayTB beinhaltet neben der Aktualisierung der Technischen Baubestimmungen die neuen Anhänge 14 bis 16. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Anhang 14 „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA“ zu. In diesem Zusammenhang haben sich auch wesentliche Änderung im Anhang 4 „Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen“ ergeben. Für den Bereich des Brandschutzes ergibt sich zudem die Änderung der zu beachtenden Industriebaurichtlinie sowie eine Änderung der formellen Vorgehensweise bei Abweichungen im Industriebau.

Im Update-Seminar wird aber nicht nur auf die Neuerungen der Fassung 2021 eingegangen, sondern auch grundsätzlich die Zielsetzung sowie der Aufbau und die Struktur der BayTB erläutert.

Zum Seminar

Kurzmitteilung

DIBt Prioritätenliste mit „lückenhaften“ europäischen Produktnormen aktualisiert

Die Prioritätenliste des DIBt dient der Auflistung von europäischen Produktnormen, die aus deutscher Sicht sogenannte „Lücken“ aufweisen und einer Überarbeitung bzw. Anpassung bedürfen. In der Liste werden solche Leistungen aufgeführt, die in speziellen Verwendungszwecken aus deutscher Sicht erforderlich sind, die aber seitens des Herstellers nicht in der Leistungserklärung aufgenommen werden können.

Die Prioritätenliste wurde nun erstmals seit Februar 2019 angepasst. Hierbei fällt auf, dass seitens des DIBt, die Möglichkeit alte Dokumentationsunterlagen (z.B. alte Zulassungen) zum Lückenschluss zu verwenden nicht mehr aufgeführt wird. Der Lückenschluss soll demnach vorwiegend über eine ETA oder eine Technische Dokumentation entsprechend Teil D 3 der MVV TB erfolgen. Die aktualisierte Liste beinhaltet nun 81 statt zuvor 84 defizitäre Normen.

Prioritätenliste Stand 01.06.2021

Kurzmitteilung

Kennzeichnungspflicht für Rohrabschottungen nach abP

Nach einem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Brandschutzlaboratorien Deutscher Materialprüfanstalten werden in Abstimmung mit dem DIBt alle nach dem 27.05.2020 erstellten oder verlängerten allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP)  einen zusätzlichen Passus unter „Kennzeichnung der Rohrabschottung“ erhalten. Bisher war eine Kennzeichnungspflicht nur für Rohrabschottungen nach allgemeiner Bauartgenehmigung (früher gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung) gegeben. Somit besteht zukünftig eine Kennzeichnungspflicht für alle  Rohrabschottungen mit Anwendbarkeitsnachweis.

Ausgenommen davon bleiben weiterhin Abschottungen nach den Erleichterungen der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR), da diese als sog. geregelte Bauarten gelten und daher keinen Anwendbarkeitsnachweis benötigen.

Siehe auch:
https://www.rockwool.com/de/unternehmen/pressemeldungen/kennzeichnung-abschottungen/