Kurzmitteilung

Diverse Meldungen

Prioritätenliste

Die Prioritätenliste des DIBt wurde aktualisiert (Stand: 25. Februar 2019) und kann auf der DIBT-Webseite hier herunter geladen werden.  Die Prioritätenliste führt die wichtigsten harmonisierten Normen für Bauprodukte auf, in denen aus deutscher Sicht für speziellen Verwendunfgsfällen wesentliche Merkmale nicht oder nicht ausreichend behandelt wurden. Die Angabe einer entsprechenden Leistung in der Leistungserklärung ist dem Hersteller hier nicht möglich. Die Liste gibt zudem Hinweise wie diese „Lücken“ im Zuge der Baudokumentation geschlossen werden können.

EuG Urteil vom 10.04.2019 zur BauPVO

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem neuen Urteil (Rs. T-229/17 vom 10.04.2019) nochmals bestätigt, dass die betroffenen europäischen Normen hinsichtlich ihres Mandates als vollständig zu bewerten sind. Die europäischen Normen müssen hingegen nicht sicherstellen, dass alle Verfahren enthalten sind, um die Bauwerkssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das Urteil bestätigt somit wiederum, dass auch im Sinne der „neuen“ Bauproduktenverordnung (BauPVO) nationale Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte nicht zulässig sind.
Zum Urteil

Geänderte Veröffentlichungspraxis der harmonisierten Normen

Die harmonisierten Normen für Bauprodukte wurden bisher in einer Liste im Amtsblatt C der EU-Kommission als konsolidierte, also vollständige Fassung veröffentlicht. Diese Praxis wird nicht fortgeführt. Zukünftig werden lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben. Dies führt dazu, dass es fortan keine offizielle volständige Liste aller derzeit gültigen harmonisierten Normen für Bauprodukte mehr gibt. Glücklicherweise arbeitet aber das DIBt an einer eigenen konsolidierten Fassung, welche hoffentlich zeitnah und stets aktualisiert auf der DIBt-Webseite abgerufen werden kann.

 

Kurzmitteilung

Aufhebung der Bauregellisten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Mit einer amtlichen Mitteilung vom 29. März 2019 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) wurde mit Wirkung zum 01.04.2019 die Bauregellisten A und B und Liste C in den nachfolgenden Bundesländern außer Kraft gesetzt:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern ist fortan übergangsweise, bis zur Veröffentlichung einer eigenen Fassung, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) anzuwenden. Somit ist nun in allen Bundesländern die VV TB in Kraft getreten.

https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2019_1.pdf

Kurzmitteilung

EIPOS Tagesseminare 2019 in Mainz und Hamburg!

Auch in diesem Jahr bin ich wieder für EIPOS (Europäisches Institut für postgraduale Bildung) als Dozent tätig und werde zwei Tagesseminare mit dem Thema „Grundlagen der  Baudokumentation für den Brandschutz“ durchführen:

  • 09.05.2019 in Mainz
  • 19.09.2019 in Hamburg

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen der Baudokumentation des Brandschutzes und legt den Schwerpunkt auf die behördliche (baurechtliche) Abnahme. Neben den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird insbesondere auf die grundlegenden und formalen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise eingegangen. Hierbei wird auch ein Einblick in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gegeben.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seminarseite:
https://www.eipos.de/weiterbildung/kurs/grundlagen-der-baudokumentation-fuer-den-brandschutz/