Den wesentlichen Bestandteil des bauordnungsrechtlichen Rettungswegsystems bilden notwendige Treppen und notwendige Treppenräume (vertikale Erschließung) sowie notwendige Flure (horizontale Erschließung). Notwendige Flure bilden somit einen wichtigen Baustein des Rettungswegkonzeptes. Doch wann muss ein Flur eigentlich konkret als notwendiger Flur mit den entsprechenden baurechtlichen Anforderungen hergestellt sein? Hierzu definiert die Musterbauordnung (MBO) [1]:
§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge
(1) Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist. […]
Flure müssen also insbesondere dann als notwendiger Flur hergestellt werden,
wenn Rettungswege aus Aufenthaltsräumen über diesen Flur geführt werden.
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