Kurzmitteilung

MVV TB 2017 – MVV TB 2019 – MVV TB 2020 – Was gilt wann und wo?

Die erste Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen wurde im August 2017 (MVV TB – Ausgabe 2017/1) veröffentlicht und zur Einführung in den Bundesländern freigegeben.  Diese Fassung ist mittlerweile in allen Bundesländern (zum Teil mit landesspezifischen Änderungen) in Kraft getreten.

Die überarbeite Fassung MVV TB Ausgabe 2019/1,  welche unter anderen den Anhang 14  (Technische Regeln für Technische Gebäudeausrüstung) einführt, wurde im Januar 2020 veröffentlicht. Nahezu zeitgleich mit der Bekanntgabe wurde diese Fassung bereits vom Bundesland Rheinland-Pfalz eingeführt. Die übrigen Bundesländer werden diese Fassung im Laufe des Jahres sukzessive in Landesrecht umsetzen. Auch hier können wieder landesspezifische Anpassungen erfolgen.

Im Januar 2020 wurde zudem auch das Anhörungsverfahren für die neuste Fassung der MVV TB (Ausgabe 2020/1) gestartet. Hier wird sich dann noch ein Notifizierungsverfahren anschließen. Die Bekanntgabe der fertigen Fassung der 2020er-Ausgabe wird ggf. zum Jahresende erfolgen und eine Umsetzung in den Bundesländern dann im Jahr 2021.

Wie sich zeigt handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess und die am Bau Beteiligten müssen sich auf regelmäßige neue Fassungen der VV TB, unterschiedliche Einführungsstände in den Bundesländern sowie landesspezifischen Varianten einstellen.