Kurzmitteilung

VV TB auch in Sachsen-Anhalt bekanntgegeben

Mit dem Runderlass vom 05.04.2018 (RdErl. des MLV vom 05.04.2018-25/24011/02) wurde auch im Land Sachsen-Anhalt die VV TB mit Wirkung zum 15.05.2018 bekanntgegeben. Bei der VV TB handelt es sich hier zunächst um eine kurze „Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen“. Die eigentlich VV TB verbirgt sich dann in der dazugehörigen „Anlage zur VV TB“. Die Änderungen beschränken sich auch in Sachsen-Anhalt nur auf einige landesspezifische Anpassungen die fettgedruckt dargestellt sind.

https://mlv.sachsen-anhalt.de/service/rechtsgrundlagen/oeffentliches-baurecht

Kurzmitteilung

VV TB auch in Hamburg umgesetzt

Mit dem Amtlichen Anzeiger Nr. 34 vom 30.04.2018 hat auch das Land Hamburg die Verwaltungsvorschift Technische Baubestimmungen in Landesrecht überführt. Die Regelungen der VV TB gelten in Hamburg mit wenigen Abweichungen. Diese Abweichungen werden zusammengefasst und der Muster-VV TB als Deckblätter vorangestellt. Im Dokument selbst wurden dann Hinweise platziert, die auf das Hamburger Deckblatt hinweisen.

Hamburger VV TB: http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2450.pdf

 

Kurzmitteilung

VV TB in Berlin in Kraft getreten

Nachdem die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) bereits in Sachsen und Baden-Württemberg in Landesrecht überführt wurde, ist nun auch in Berlin die neue verbindliche Technische Regel am 01.05.2018 in Kraft getreten.

Die Musterfassung des DIBt wurde augenscheinlich nur an das Landesrecht angepasst (Fettgedruckt) und ansonsten vollständig übernommen. Ergänzt wurde die Berliner-Fassung noch um zwei Anlagen (Sicherheitstreppenräume und Wohnformen-Richtlinie), die als technische Baubestimmungen zu beachten sind.

Die VV TB Bln vom 19.04.2018 kann unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml abgerufen werden.