Mit dem Runderlass vom 05.04.2018 (RdErl. des MLV vom 05.04.2018-25/24011/02) wurde auch im Land Sachsen-Anhalt die VV TB mit Wirkung zum 15.05.2018 bekanntgegeben. Bei der VV TB handelt es sich hier zunächst um eine kurze „Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen“. Die eigentlich VV TB verbirgt sich dann in der dazugehörigen „Anlage zur VV TB“. Die Änderungen beschränken sich auch in Sachsen-Anhalt nur auf einige landesspezifische Anpassungen die fettgedruckt dargestellt sind.
https://mlv.sachsen-anhalt.de/service/rechtsgrundlagen/oeffentliches-baurecht