Verwendbarkeit von Bauprodukten

Bauwerke und bauliche Anlagen entstehen aus dem fachgerechten Einsatz und dem Zusammenfügen von Bauprodukten. Man spricht hierbei von der Verwendung eines Bauproduktes, welche den tatsächlichen Einsatz im Bauwerk definiert. Die Verwendung ist demnach zu unterscheiden von dem Inverkehrbringen eines Bauproduktes, also dem Bereitstellen auf dem Markt. Bei Bauarten spricht man hingegen von der Anwendung und Anwendbarkeit, da hier die Tätigkeit des Zusammenfügens im Vordergrund steht und nicht das materielle Bauprodukt geregelt wird.

  • Eine Bauprodukt wird verwendet, eine Bauart wird angewendet.

Jedes Bauprodukt muss für den Einsatzzweck entsprechend verwendbar sein und hierzu über einen entsprechenden Nachweis verfügen, der diese Verwendung „erlaubt“. Dies gilt Analog für die Anwendbarkeit von Bauarten. Die grundsätzliche Verwendbarkeit ist für Bauarten in § 16a MBO und für Bauprodukte in § 16 b MBO definiert.

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