Zulässigkeit des Brandverhaltens von Baustoffen

20140125-_DSC1853-1Die Bauordnungen unterscheiden insgesamt vier Baustoffklassen, die sich auf das Brandverhalten beziehen:

  • nichtbrennbar,
  • schwerentflammbar,
  • normalentflambar und
  • leichtentflammbar.

Baustoffe dürfen nur dann  verwendet werden, wenn sie mindestens die Baustoffklasse „normalentflammbar“ aufweisen. Dies ist ein grundlegendes Brandschutz-Schutzziel der Bauordnung. Hierbei ist es unerheblich um welche Gebäudeklasse oder ob es sich um einen Regel- oder Sonderbau handelt. Die Anforderung gilt für alle baulichen Anlagen.  Ein Ausnahme bilden Baustoffe, die in Verbindung mit anderen Baustoffen (nach dem Einbau) nicht mehr leichtentflammbar, also mindestens normalentflammbar sind. Weiterlesen

Kurzmitteilung

EIPOS Tagesseminare 2018 in Stuttgart und Hamburg!

Im kommenden Jahr bin ich erstmals für EIPOS (Europäisches Institut für postgraduale Bildung) als Dozent tätig und werde zum Thema „Baudokumentation für den Brandschutz“ referieren.  Die Seminare finden statt:

  • 16.05.18 in Stuttgart
  • 12.09.18 in Hamburg

Ziel des Seminares ist es, dass Sie die formellen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise im Zuge der Baudokumentation für den Brandschutz kennen lernen und die grundlegende Brandschutzdokumentation zur Vorlage bei der Behörde, dem Prüfsachverständigen sowie dem Bauherren eigenständig zusammen stellen können.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seminarseite:
https://www.eipos.de/weiterbildung/kurs/baudokumentation-fuer-den-brandschutz/