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Vortrag auf der FeuerTrutz 2018

Ich werde am 21.02.2018 einen Vortrag auf dem FeuerTrutz Kongress 2018 in Nürnberg im Rahmen des Kongresszuges „Fachbauleitung Brandschutz“ halten, mit dem Thema:

„Freiwillige“ Herstellererklärungen und Baudokumentationspflichten

Hierbei erläutere ich, was es mit dieser neuen Art von Nachweis, welche uns die Baurechtsnovellierung beschert, auf sich hat und wie sich diese auf die Baudokumentation auswirken.

VV TB auch in Sachsen umgesetzt!

Die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) wurde noch Ende des vergangenen Jahres in Sachsen-Anhalt in Landesrecht umgesetzt als:

„Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017“

Die hierzu erforderliche Gesetzesänderung der Landesbauordnung erfolgte bereits mit der Änderung vom 27. Oktober 2017. Die Muster-Verwaltungsvorschrift (MVV TB) wurde augenscheinlich nur geringfügig mit landesspezifisches Änderungen (fettgedruckt) versehen.

Link zur Bekanntgabe

VwV TB Sachsen Download

Aktueller Stand: neue Bauordnung und MVV TB

Update: 04.01.2019

Die Novellierung des Bauordnungsrechts ist im vollen Gange. Ziel der Novellierung ist es, insbesondere eine scharfe Abgrenzung zwischen Produktanforderungen und Anforderungen an die Bauart, also dem Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen, zu realisieren.  Zudem werden die Bauwerksanforderungen konkretisiert. Hierzu wurde die neue Musterbauordnung (MBO) mit der Fassung vom 13.05.2016  und ein gänzlich neues Regelwerk, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) mit Stand vom 31.08.2017 (mit Druckfehlerkorrektur
vom 11. Dezember 2017) veröffentlicht. Die MVV TB wird zukünftig die Listen der Technischen Baubestimmungen (LTB) sowie die Bauregellisten (BRL) ersetzen. Hierzu wird in der neuen Bauordnung eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Die Einführung in den Bundesländern erfolgt nun sukzessive. An dieser Stelle möchte ich einen stets möglichst aktuellen Stand zum Verfahren festhalten.

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Kurzmitteilung

Baden-Württemberg: VV TB bekanntgegeben!

Noch kurz vor dem Jahresende wurde mit der Änderung der Landesbauordnung vom 21.11.2017 in Baden-Württemberg die Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (VV TB) geschaffen. Somit hat nach Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, das dritte Bundesland die neuen Regelungen in Bezug auf die Baurechtsnovellierung in der Landesbauordnung umgesetzt.

Mit einem Erlass vom 20.12.2017 hat das Bundesland Baden-Württemberg mit Wirkung zum 01.01.2018, die VV TB in Landesrecht umgesetzt. Das Musterdokument wurde nur bzgl. der Anhänge 1-13 in Bezug genommen. Ansonsten wurde die landeseigene VV TB an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie technische Richtlinien des Landes Baden-Württemberg angepasst und wird hier mit „VwV TB“ abgekürzt.

Auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg können Hintergrundinformationen und die VwV TB herunter geladen werden.

Siehe Auch: Aktueller Stand: neue Bauordnung und MVV TB