Kurzmitteilung

Seminartermine bei der Ingenieurakademie Bayern – 2. Jahreshälfte 2019

In der zweiten Jahreshälfte werde ich das Seminar „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ bei der Ingenieurakademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München und Würzburg anbieten.

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen der Baudokumentation des Brandschutzes und legt den Schwerpunkt auf die behördliche (baurechtliche) Abnahme. Neben den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird insbesondere auf die grundlegenden und formalen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise eingegangen. Hierbei wird auch ein Einblick in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gegeben.

05.09.2019 München

27.11.2019 Würzburg

Kurzmitteilung

Diverse Meldungen

Prioritätenliste

Die Prioritätenliste des DIBt wurde aktualisiert (Stand: 25. Februar 2019) und kann auf der DIBT-Webseite hier herunter geladen werden.  Die Prioritätenliste führt die wichtigsten harmonisierten Normen für Bauprodukte auf, in denen aus deutscher Sicht für speziellen Verwendunfgsfällen wesentliche Merkmale nicht oder nicht ausreichend behandelt wurden. Die Angabe einer entsprechenden Leistung in der Leistungserklärung ist dem Hersteller hier nicht möglich. Die Liste gibt zudem Hinweise wie diese „Lücken“ im Zuge der Baudokumentation geschlossen werden können.

EuG Urteil vom 10.04.2019 zur BauPVO

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem neuen Urteil (Rs. T-229/17 vom 10.04.2019) nochmals bestätigt, dass die betroffenen europäischen Normen hinsichtlich ihres Mandates als vollständig zu bewerten sind. Die europäischen Normen müssen hingegen nicht sicherstellen, dass alle Verfahren enthalten sind, um die Bauwerkssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das Urteil bestätigt somit wiederum, dass auch im Sinne der „neuen“ Bauproduktenverordnung (BauPVO) nationale Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte nicht zulässig sind.
Zum Urteil

Geänderte Veröffentlichungspraxis der harmonisierten Normen

Die harmonisierten Normen für Bauprodukte wurden bisher in einer Liste im Amtsblatt C der EU-Kommission als konsolidierte, also vollständige Fassung veröffentlicht. Diese Praxis wird nicht fortgeführt. Zukünftig werden lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben. Dies führt dazu, dass es fortan keine offizielle volständige Liste aller derzeit gültigen harmonisierten Normen für Bauprodukte mehr gibt. Glücklicherweise arbeitet aber das DIBt an einer eigenen konsolidierten Fassung, welche hoffentlich zeitnah und stets aktualisiert auf der DIBt-Webseite abgerufen werden kann.

 

Kurzmitteilung

Aufhebung der Bauregellisten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Mit einer amtlichen Mitteilung vom 29. März 2019 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) wurde mit Wirkung zum 01.04.2019 die Bauregellisten A und B und Liste C in den nachfolgenden Bundesländern außer Kraft gesetzt:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern ist fortan übergangsweise, bis zur Veröffentlichung einer eigenen Fassung, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) anzuwenden. Somit ist nun in allen Bundesländern die VV TB in Kraft getreten.

https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2019_1.pdf

Kurzmitteilung

EIPOS Tagesseminare 2019 in Mainz und Hamburg!

Auch in diesem Jahr bin ich wieder für EIPOS (Europäisches Institut für postgraduale Bildung) als Dozent tätig und werde zwei Tagesseminare mit dem Thema „Grundlagen der  Baudokumentation für den Brandschutz“ durchführen:

  • 09.05.2019 in Mainz
  • 19.09.2019 in Hamburg

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen der Baudokumentation des Brandschutzes und legt den Schwerpunkt auf die behördliche (baurechtliche) Abnahme. Neben den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird insbesondere auf die grundlegenden und formalen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise eingegangen. Hierbei wird auch ein Einblick in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gegeben.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seminarseite:
https://www.eipos.de/weiterbildung/kurs/grundlagen-der-baudokumentation-fuer-den-brandschutz/

Interne und externe Technische Baubestimmungen in der VV TB

Mit der Umstellung des Baurechtssystems und dem Entfall der Listen der Technischen Baubestimmungen sowie den Bauregellisten finden sich zukünftig Technische Baubestimmungen nur noch ausschließlich in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Sprich alles was sich in der VV TB befindet sowie die technischen Regeln, auf die verwiesen wird, gelten fortan als Technische Baubestimmungen. Alles was hingegen nicht in der VV TB aufgeführt wird, ist somit eben nicht Technische Baubestimmung. Somit wurde mit dem neuen System der VV TB auch erstmals eine klare Definition geschaffen, welche Regelungen letztendlich als Technische Baubestimmungen gelten.

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Galerie

Infografik „Orientierung in der VV TB“ zum Download

Zur Erleichterung der Orientierung in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) habe ich eine Infografik erstellt, welche den grundlegenden Aufbau des Dokumentes wiedergibt und erklärt, wann welcher Bestandteil wichtig ist.

Infografik zur Orientierung in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Hinweis: Die Infografik soll eine erste Hilfestellung zur Orientierung hinsichtlich der wesentlichen Bestandteile bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Infografik – Orientierung in der VV TB downloaden

Kurzmitteilung

MVV TB – Ausgabe 2019 – Anhörung verlängert und erweitert

Wie ich hier berichtet hatte wurde der Entwurf zur neuen MVV TB veröffentlicht und ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Das Anhörungsverfahren wurde bis zum 28. Februar 2019 (Eingangsdatum beim DIBt) verlängert.

Zusätzlich wurde auch das sogenannte „Kenntnisgabedokument“ mit in das neue Anhörungsverfahren aufgenommen. Ursprünglich sollten hier nur die Änderungen aus dem „alten“ Anhörungsverfahren bekannt gegeben werden.


Update:
Die Anhörungsdokumente zur neuen VV TB sind beim DIBt nicht mehr abrufbar, können aber nachfolgend von hier direkt auf derbrandschützer.de (Mirror) herunter geladen werden (Original-Quelle: www.dibt.de):

MVVTB_2019-1_Aenderungen_Anhoerung
MVVTB_2019-1_Aenderungen_Kenntnisgabe

Kurzmitteilung

Vortrag auf dem FeuerTrutz Brandschutzkongress 2019

Auch in diesem Jahr werde ich auf dem FeuerTrutz Brandschutzkongress in Nürnberg einen Vortrag beisteuern. Dieses Mal werde ich unter dem Motto „Orientierung in der VV TB“ ganz allgemein den Aufbau der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) erläutern und auch etwas zu Abweichungen von Technischen Baubestimmungen sagen. Der Konkress findet vom 20. bis zum 21.02.2019 statt.  Ich werde im Kongresszug 3 (Block B): Bauprodukte (Saal München) um 15.30 Uhr vortragen.

Kurzmitteilung

Entwurf der MVV TB – Ausgabe 2019 – veröffentlicht

Das DIBt hat den Entwurf der neuen MVV TB 2019 bekanntgegeben. Hierzu wurden zwei Dokumente veröffentlicht:

  • Kenntnisgabedokument: Hier sind die Änderungen in Bezug auf die bereits erfolgten Anhörungsverfahren aus 2016 und 2017 eingepflegt, da diese Anhörungen nicht in die bisherige Fassung der MVV TB von August 2017 eingeflossen sind.
  • Anhörungsdokument: Hier sind nur gänzlich neue geplante Änderungen dargestellt zu denen nun (und nur hierzu) eine erneute Anhörung erfolgt. Stellungnahmen können bis zum 31. Januar 2019 an das DIBt gerichtet werden.

Dem Kenntnisgabedokument lassen sich insbesondere Umfangreiche Änderungen für den Bereich Brandschutz erkennen. Zudem wurden die Anforderungen zu sicherheitstechnischen Anlagen in der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA zusammengefasst (zukünftig Anhang 14).

https://www.dibt.de/de/aktuelles/anhoerungen-mvv-tb/

Kurzmitteilung

VV TB Niedersachsen lässt noch auf sich warten

Update: VV TB Niedersachsen mittlerweile in Kraft, siehe hier

Die neue Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und somit auch die Änderungen zum Bauproduktenrecht, werden zum 01.01.2019 in Kraft treten. Eine zeitgleiche Einführung der niedersächsischen VV TB wird jedoch, wie einem Runderlass des zuständigen Ministeriums zu entnehmen ist, nicht erfolgen.  Die  VV TB soll jedoch im Laufe des Januars veröffentlicht werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen (LTB und BRL) fort.

Quelle: https://www.ingenieurkammer.de/aktuelles/detail/niedersaechsische-bauordnung/

MVV TB 2019 – Neufassung der MVV TB

Die  Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen  (MVV TB) ist noch nicht allen Bundesländern baurechtlich eingeführt, dennoch wird derzeit bereits an einer überarbeiteten Fassung gearbeitet. In der Neufassung werden voraussichtlich die nachfolgenden Änderungen gegenüber der 2017er-Fassung erfolgen.

  • Überarbeitung des Teil A 2 Brandschutz:
    • Straffung der Regelungen und Verbesserung der Verständlichkeit
    • Verdeutlichung der Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte
    • Überarbeitung des Anhang 4
    • Inbezugnahme einer neuen Technischen Baubestimmung für die Technische Gebäudeausrüstung (zukünftig Anhang 14):
      -> Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA)

Bei der TR TGA wird es sich augenscheinlich um eine Technische Baubestimmung ausschließlich für Sicherheitstechnische Anlagen für den Bereich Brandschutz sowie für Feuerungsanlagen und Lüftungsanlagen handeln.

Die Entwurfsfassung der neuen MVV TB 2019 soll noch im September auf der Webseite der IS-Argebau veröffentlicht werden. Das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission wird dann eingeleitet und ggf. im dritten Quartal des kommenden Jahres beendet sein. Eine Umsetzung in den Bundesländern könnte dann zum Ende des Jahres 2019 erfolgen.

 

Quelle: Vortrag Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Wathling, EIPOS Sachverständigentage Brandschutz, November 2018

Seminare bei der Ingenieurakademie Bayern in Würzburg und München

Im Januar werde ich bei der Ingenieurakademie Bayern zwei Seminare mit dem Thema „Verwendbarkeit von Bauprodukten und die neue Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB)“ anbieten.  Zum 01.10.2018 wurde auch in Bayern mit dem Inkraftreten der BayTB und zuvor mit der neuen BayBO, dass neue Baurechtssystem vollständig umgesetzt. Im Rahmen des Seminars beschreibe ich wie das neue Baurechtssystem funktioniert und unter welchen Bedingungen Bauprodukte verwendbar sind. Zudem befassen wir uns mit dem Aufbau der neuen BayTB.

Seminar 15.01.2019 in Würzburg

Seminar 29.01.2019 in München