Kurzmitteilung

Update: MVV TB 2019 im Notifizierungsverfahren

Das DIBt hat bekanntgegeben, dass die neue Fassung (2019/1 ) der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sich nun im europäischen Notifizierungsverfahren befindet (Geschäftszeichen 2019/0306/D).  Was es mit diesem Verfahren auf sich hat, habe ich bereits hier erläutert. Das Verfahren ist frühestens Ende September abgeschlossen, bei Einsprüchen wird dies jedoch um drei Monate verlängert. Erst nach Ende des Notifizierungsbverfahrens können die Bundesländer mit der Umsetzung in die jeweiligen Landesfassungen beginnen.

https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/entwurf-fuer-die-mvv-tb-20191-im-europaeischen-notifizierungsverfahren/

Update:
Mittlerweile liegt bereits eine „Ausführliche Stellungnahme“ des Vereinigten Königreiches vor. Somit ist anzunehmen, dass sich das Notifizierungsverfahren bis zum 27.12.2019 verlängert.

Notification Draft – Entwurfsfassung der MVV TB 2019

Kurzmitteilung

VV TB NRW Ausgabe Juni 2019 veröffentlicht

Die VV TB NRW wurde mit Wirkung zum 15. Juni 2019  als Neufassung (Ausgabe Juni 2019) in Kraft gesetzt. Diese erstezt die Fassung aus Januar 2019. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Anlagen zu den Technischen baubestimmungen. Im Bereich des Brandschutzes sind augenscheinlich keine Änderungen erfolgt.

Veröffentlichung im Ministerialblatt

Ergänzungsdokument, in dem die Unterschiede zwischen der Anlage zur VV TB NRW und der MVV TB Ausgabe 2019/7 farblich hinterlegt sind

Kurzmitteilung

DIBt veröffentlicht konsolidierte hEN-Liste mit harmonisierten Produktnormen

Wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt wird fortan seitens der Europäischen-Kommission keine konsolidierte, also vollständige Liste der harmonisierten Normen für Bauprodukte („Produktnormen“) mehr veröffentlicht. Stattdessen werden fortan lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben.

Um auch fortan einen vollständigen Überblick darüber zu bieten, welche Bauprodukte bereits von europäisch harmonisierten Normen und somit der CE-Kennzeichnung betroffen sind, führt das DIBt fortan die nachfolgende eigene konsolidierte Fassung:

https://www.dibt.de/de/service/listen-und-verzeichnisse/hen-liste/

Hierbei handelt es sich um eine web-basierte Auflistung, welche regelmäßig aktualisiert werden soll. Leider ist die Liste bislang nur in englischer Sprache aufrufbar.

Kurzmitteilung

Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 04.2019 erschienen

Die Ausgabe 04.2019 des Infoservices Bauprodukte Aktuell ist erschienen. In dieser Ausgabe geht es hauptsächlich um werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe.

Wärmedämmstoffe müssen je nach betroffener Bauwerksgrundanforderung die unterschiedlichsten Leistungen aufweisen. Für den Bereich Brandschutz ist neben dem Brandverhalten in bestimmten Verwendungsfällen auch das Glimmverhalten sowie der Schmelzpunkt von Bedeutung. Diese beiden Eigenschaften können jedoch derzeit noch nicht als Leistung in der Leistungserklärung mit aufgenommen werden, was zu Schwierigkeiten bei der Nachweisführung führt.

https://www.feuertrutz.de/bauprodukte-aktuell/158/8581/

FeuerTrutz Webinar: Bauprodukte und Bauarten im Brandschutz

Zusammen mit Thomas Krause-Czeranka werde ich am 04. Juli 2019 erstmalig ein Online-Webinar abhalten mit dem Thema: Bauprodukte und Bauarten im Brandschutz – Einführung in die MBO 2016 und MVV TB

Das Ziel ist es in der trotz der kurzen Zeit Ihnen einen fundierten Überblick über die Neuerungen im Bereich der Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise zu geben und den grundsätzlichen Aufbau der VV TB zu erläutern.

  • Datum: 4. Juli 2019
  • Uhrzeit 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Umfang 1,5 Stunden)

https://www.feuertrutz.de/webinar-bauprodukte-und-bauarten-im-brandschutz/150/68198/

Kurzmitteilung

Seminartermine bei der Ingenieurakademie Bayern – 2. Jahreshälfte 2019

In der zweiten Jahreshälfte werde ich das Seminar „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ bei der Ingenieurakademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München und Würzburg anbieten.

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen der Baudokumentation des Brandschutzes und legt den Schwerpunkt auf die behördliche (baurechtliche) Abnahme. Neben den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird insbesondere auf die grundlegenden und formalen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise eingegangen. Hierbei wird auch ein Einblick in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gegeben.

05.09.2019 München

27.11.2019 Würzburg

Kurzmitteilung

Diverse Meldungen

Prioritätenliste

Die Prioritätenliste des DIBt wurde aktualisiert (Stand: 25. Februar 2019) und kann auf der DIBT-Webseite hier herunter geladen werden.  Die Prioritätenliste führt die wichtigsten harmonisierten Normen für Bauprodukte auf, in denen aus deutscher Sicht für speziellen Verwendunfgsfällen wesentliche Merkmale nicht oder nicht ausreichend behandelt wurden. Die Angabe einer entsprechenden Leistung in der Leistungserklärung ist dem Hersteller hier nicht möglich. Die Liste gibt zudem Hinweise wie diese „Lücken“ im Zuge der Baudokumentation geschlossen werden können.

EuG Urteil vom 10.04.2019 zur BauPVO

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem neuen Urteil (Rs. T-229/17 vom 10.04.2019) nochmals bestätigt, dass die betroffenen europäischen Normen hinsichtlich ihres Mandates als vollständig zu bewerten sind. Die europäischen Normen müssen hingegen nicht sicherstellen, dass alle Verfahren enthalten sind, um die Bauwerkssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das Urteil bestätigt somit wiederum, dass auch im Sinne der „neuen“ Bauproduktenverordnung (BauPVO) nationale Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte nicht zulässig sind.
Zum Urteil

Geänderte Veröffentlichungspraxis der harmonisierten Normen

Die harmonisierten Normen für Bauprodukte wurden bisher in einer Liste im Amtsblatt C der EU-Kommission als konsolidierte, also vollständige Fassung veröffentlicht. Diese Praxis wird nicht fortgeführt. Zukünftig werden lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben. Dies führt dazu, dass es fortan keine offizielle volständige Liste aller derzeit gültigen harmonisierten Normen für Bauprodukte mehr gibt. Glücklicherweise arbeitet aber das DIBt an einer eigenen konsolidierten Fassung, welche hoffentlich zeitnah und stets aktualisiert auf der DIBt-Webseite abgerufen werden kann.

 

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Aufhebung der Bauregellisten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Mit einer amtlichen Mitteilung vom 29. März 2019 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) wurde mit Wirkung zum 01.04.2019 die Bauregellisten A und B und Liste C in den nachfolgenden Bundesländern außer Kraft gesetzt:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern ist fortan übergangsweise, bis zur Veröffentlichung einer eigenen Fassung, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) anzuwenden. Somit ist nun in allen Bundesländern die VV TB in Kraft getreten.

https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2019_1.pdf

Kurzmitteilung

EIPOS Tagesseminare 2019 in Mainz und Hamburg!

Auch in diesem Jahr bin ich wieder für EIPOS (Europäisches Institut für postgraduale Bildung) als Dozent tätig und werde zwei Tagesseminare mit dem Thema „Grundlagen der  Baudokumentation für den Brandschutz“ durchführen:

  • 09.05.2019 in Mainz
  • 19.09.2019 in Hamburg

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen der Baudokumentation des Brandschutzes und legt den Schwerpunkt auf die behördliche (baurechtliche) Abnahme. Neben den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird insbesondere auf die grundlegenden und formalen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise eingegangen. Hierbei wird auch ein Einblick in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gegeben.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seminarseite:
https://www.eipos.de/weiterbildung/kurs/grundlagen-der-baudokumentation-fuer-den-brandschutz/

Interne und externe Technische Baubestimmungen in der VV TB

Mit der Umstellung des Baurechtssystems und dem Entfall der Listen der Technischen Baubestimmungen sowie den Bauregellisten finden sich zukünftig Technische Baubestimmungen nur noch ausschließlich in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Sprich alles was sich in der VV TB befindet sowie die technischen Regeln, auf die verwiesen wird, gelten fortan als Technische Baubestimmungen. Alles was hingegen nicht in der VV TB aufgeführt wird, ist somit eben nicht Technische Baubestimmung. Somit wurde mit dem neuen System der VV TB auch erstmals eine klare Definition geschaffen, welche Regelungen letztendlich als Technische Baubestimmungen gelten.

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Galerie

Infografik „Orientierung in der VV TB“ zum Download

Zur Erleichterung der Orientierung in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) habe ich eine Infografik erstellt, welche den grundlegenden Aufbau des Dokumentes wiedergibt und erklärt, wann welcher Bestandteil wichtig ist.

Infografik zur Orientierung in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Hinweis: Die Infografik soll eine erste Hilfestellung zur Orientierung hinsichtlich der wesentlichen Bestandteile bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Infografik – Orientierung in der VV TB downloaden

Kurzmitteilung

MVV TB – Ausgabe 2019 – Anhörung verlängert und erweitert

Wie ich hier berichtet hatte wurde der Entwurf zur neuen MVV TB veröffentlicht und ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Das Anhörungsverfahren wurde bis zum 28. Februar 2019 (Eingangsdatum beim DIBt) verlängert.

Zusätzlich wurde auch das sogenannte „Kenntnisgabedokument“ mit in das neue Anhörungsverfahren aufgenommen. Ursprünglich sollten hier nur die Änderungen aus dem „alten“ Anhörungsverfahren bekannt gegeben werden.


Update:
Die Anhörungsdokumente zur neuen VV TB sind beim DIBt nicht mehr abrufbar, können aber nachfolgend von hier direkt auf derbrandschützer.de (Mirror) herunter geladen werden (Original-Quelle: www.dibt.de):

MVVTB_2019-1_Aenderungen_Anhoerung
MVVTB_2019-1_Aenderungen_Kenntnisgabe

Kurzmitteilung

Vortrag auf dem FeuerTrutz Brandschutzkongress 2019

Auch in diesem Jahr werde ich auf dem FeuerTrutz Brandschutzkongress in Nürnberg einen Vortrag beisteuern. Dieses Mal werde ich unter dem Motto „Orientierung in der VV TB“ ganz allgemein den Aufbau der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) erläutern und auch etwas zu Abweichungen von Technischen Baubestimmungen sagen. Der Konkress findet vom 20. bis zum 21.02.2019 statt.  Ich werde im Kongresszug 3 (Block B): Bauprodukte (Saal München) um 15.30 Uhr vortragen.