Die Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers

Die Baudokumentation des Brandschutzes ist in vielerlei Hinsicht wichtig. Baurechtlich spielt sie im Rahmen der Bauüberwachung der Genehmigungsbehörde oder des Prüfsachverständigen eine wichtige Rolle und dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Bauausführung.  Der Bauherr hat die zur Erfüllung der Anforderungen der Bauordnung erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten bereitzuhalten. Die erforderlichen Nachweise sind vom jeweiligen Fachunternehmer für die von Ihm übernommenen Arbeiten zu erbringen. Weiterlesen

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Checkliste für die Brandschutzdokumentation

Die Baudokumentation des Brandschutzes ist in vielerlei Hinsicht wichtig. Baurechtlich spielt sie checklisteim Rahmen der Bauüberwachung der Genehmigungsbehörde oder des Prüfsachverständigen eine wichtige Rolle und dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Bauausführung. Der Bauherr hat die zur Erfüllung der Anforderungen der Bauordnung erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten bereitzuhalten. Die erforderlichen Nachweise sind vom jeweiligen Fachunternehmer für die von Ihm übernommenen Arbeiten vorzulegen. Ferner hat er die mit diesen Nachweisen übereinstimmende Ausführung zu erklären.

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Die Brandschutz-Schutzziele der Bauordnung

Sämtliche Brandschutzanforderungen der Bauordnungen basieren auf vier grundsätzlichen Schutzzielen. Diese Schutzziele muss der Brandschützer insbesondere dann kennen, wenn er von Brandschutzanforderungen der Bauordnung abweicht und die Erfüllung des jeweiligen Schutzziels anderweitig sicherstellen muss.

Aber was ist eigentlich ein Schutzziel? Einfach mal anders ausgedrückt: Ein Schutzziel ist das Ziel etwas spezielles zu schützen! Das Schutzziel ist hierbei das endgültige Ziel, der Weg da hin, dass sind detaillierten Vorgaben der Bauordnung sowie der Sonderbauvorschriften (z.B. Festlegung der maximalen Rettungsweglänge von 35,00 m). Die Ziele und der „Weg“ dahin, werden politisch festgelegt. Hier spiegelt sich wieder, welches Risiko politisch unter Einbezug von wirtschaftlichen Aspekten noch vertretbar ist.

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Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen im Notifizierungsverfahren

Das Muster der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen wurde im Entwurf (E MVV TB) seitens der Bauministerkonferenz veröffentlicht und steht auf der Webseite zum Download bereit.

Dieser Musterentwurf der VV TB befindet sich nun im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission, welche nun prüft, ob die VV TB mit dem europäischen Recht konform geht (insbesondere mit der Bauproduktenverordnung). Der Abschluss des Verfahrens ist für den 23.01.2017 25. Oktober 2016 vorgesehen, ab dann könnte die Einführung in den Bundesländern erfolgen (wobei hierzu erst die Landesbauordnungen angepasst werden müssten).

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Wann ist eine Treppe eine notwendige Treppe?

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Den wesentlichen Bestandteil des bauordnungsrechtlichen Rettungswegsystems bilden notwendige Treppen und notwendige Treppenräume (vertikale Erschließung) sowie notwendige Flure (horizontale Erschließung). In diesem Beitrag hab ich schon etwas zu notwendigen Fluren geschrieben. Hier geht es nun um notwendige Treppe und insbesondere um die Definition, wann eine Treppe zu einer notwendigen Treppe (mit den entsprechenden baurechtlichen Anforderungen) wird. Ferner gehe ich auch auf den notwendigen Treppenraum ein.

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2. Teil der Anhörung zur VV TB

Die Novellierung der Musterbauordnung bringt einen Umbau des bauaufsichtlichen Konzeptes mit sich. Im Rahmen der normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) werden zukünftig materielle Anforderungen an Bauwerke konkretisiert.

Nun liegt der 2. Teil zur Anhörung des Entwurfs, der sich im Teil A 2 nun insbesondere mit den Brandschutzanforderungen befasst, zum Download auf der Seite der Bauministerkonferenz bereit:

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Kurzmitteilung

Neuer Fachartikel: Grenzenloser Brandschutz

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Häufig ergibt sich, dass das „eigene“ Grundstück, welches zur Bebauung vorgesehen ist oder auf welchem sich das betrachtete Bestandsobjekt befindet, nicht ausreicht, um die bauordnungsrechtlichen brandschutztechnischen Vorgaben zu erfüllen. So müssen Rettungs- und Angriffswege über Nachbargrundstücke geführt werden, Gebäude befinden sich (ohne Gebäudeabschlusswand / Brandwand) zu nah an der Grundstücksgrenze oder es befinden sich Gebäude zum Teil auf dem benachbarten Grundstück. Die Situation ist dann ggf. mittels Baulasten und Grunddienstbarkeiten baurechtlich zu sichern um eine dauerhafte Schutzzielerfüllung zu gewährleisten.

Den ausführlichen Artikel mit einigen Beispielen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des FeuerTRUTZ Magazins (Ausgabe 03/2016)

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Wann ist ein Flur ein notwendiger Flur?

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Den wesentlichen Bestandteil des bauordnungsrechtlichen Rettungswegsystems bilden notwendige Treppen und notwendige Treppenräume (vertikale Erschließung) sowie notwendige Flure (horizontale Erschließung). Notwendige Flure bilden somit einen wichtigen Baustein des Rettungswegkonzeptes. Doch wann muss ein Flur eigentlich konkret als notwendiger Flur mit den entsprechenden baurechtlichen Anforderungen hergestellt sein? Hierzu definiert die Musterbauordnung (MBO) [1]:

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge
(1) Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist. […]

Flure müssen also insbesondere dann als notwendiger Flur hergestellt werden,
wenn Rettungswege aus Aufenthaltsräumen über diesen Flur geführt werden.

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