Kurzmitteilung

Anhörungsverfahren zur MVV TB 2020/1 gestartet

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der Ausgabe 2019/1 wurde bislang noch nicht abschließend veröffentlicht, da hat das DIBt bereits das nationale Anhörungsverfahren zur Ausgabe 2020/1 gestartet. Auch diese Fassung wird dann anschließend noch ein europäisches Notifizierungsverfahren absolvieren müssen, so dass diese Fassung schätzungsweise im Jahr 2021 in den Bundesländern umgesetzt werden kann.

Stellungnahmen zur Ausgabe 2020/1 können bis zum 07.02.2020 beim DIBt per E-Mail eingereicht werden.

https://www.dibt.de/de/aktuelles/anhoerungen-mvv-tb/

Anhörungsdokument  MVV TB 2020/1

In der MVV TB Ausgabe 2020/1 (Anhörungsdokument) wurden wiederum diverse Anpassungen bzw. Aktualisierungen hinsichtlich der Technischen Baubestimmungen vorgenommen. Im Bereich A 2 Brandschutz sind diesbezüglich keine Änderungen angedacht. Nachdem die Ausgabe 2019/1 der MVV TB bereits den Anhang 14 einführen wird, kommen mit der 2020er-Fassung zwei weitere Anhänge dazu:

  • Anhang 15: Produkte für die Abdichtung von Bauwerken – Mindestens erforderliche Leistungen
  • Anhang 16: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)
Kurzmitteilung

MVV TB 2019 Notifizierungsverfahren abgeschlossen / Veröffentlichung in Rheinland-Pfalz

Das europäische Notifizierungsverfahren der Neufassung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Fassung 2019/1 – wurden zum 27.12.2019 abgeschlossen. Ein Ergebnis wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben.

In der Zwischenzeit hat bereits das Bundesland Reinland-Pfalz mit Wirkung ab dem 2. Januar 2020 augenscheinlich die zur Notfizierung eingereichte Fassung in Landesrecht überführt. Inwieweit dieses Vorgehen europrechtskonfrom ist wird seitens des Verfassers kritisch bewertet. Festzuhalten ist aber, dass Reinland-Pfalz bisher keine eigene Fassung der VV TB veröffentlicht hatte, sondern lediglich die Musterfassung seitens des DIBt als wirksame Bauregelliste festgelegt wurde. Dies ändert sich nun.

Weitere Informationen zur Bekanntmachung sowie die VV TB mit Anlagen sind auf der Website des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Seminartermine 2020 – EIPOS und Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Meine Seminartermine 2020 für das EIPOS und die Ingenieurakademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau stehen fest:

24.03.2020 | BayIKBau: „Verwendbarkeit von Bauprodukten und die neue Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) “ in Würzburg

28.04.2020 | BayIKBau: „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ in München

14.05.2020 | EIPOS: „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ in Hamburg

03.09.2020 | EIPOS: „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ in Stuttgart

23.09.2020 | BayIKBau: „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ in Würzburg

08.10.2020 | BayIKBau: „Verwendbarkeit von Bauprodukten und die neue Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) “ in München

 

Kurzmitteilung

Neuer Fachartikel erschienen: „Die allgemeine Bauartgenehmigung“

Im aktuellen FeuerTrutz Magazin Ausgabe 6.2019 habe ich einen Fachartikel mit dem Titel „Die allgemeine Bauartgenehmigung“ veröffentlicht. Im Rahmen diesen Fachartikels gehe ich zunächst allgemein auf die Bauartregelungen ein und wie diese fortan auch auf Einbaubedingungen von einzelnen Bauprodukten angewandt werden.

Wurden Einbaubedingungen bisher als Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises formuliert, so wird nun strikt zwischen Verwendbarkeitsnachweisen und sogenannten Anwendbarkeitsnachweisen unterschieden. Diese neuen Bauartregelungen können auch, und das ist die grundlegende Intention, auf europäisch harmonisierte Bauprodukte angewandt werden. Ich folgenden gehe ich im Artikel auf die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ein.

https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-magazin-ausgabe-6-2019/150/72568/

Kurzmitteilung

Koexistenzphase der Produktnorm EN 16034 beendet

Die harmonisierte Produktnorm EN 16034:2014 (Türen, Tore und Fenster — Produktnorm, Leistungseigenschaften — Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften) ist seit dem 01.11.2016 im Amtsblatt der europäischen Kommission gelistet. Die Koexistenzphase (mit nationalen Regelungen) ist nun zum 01.11.2019 ausgelaufen. Dies bedeutet, dass für neue Bauvorhaben diese europäische Norm ab sofort verbindlich anzuwenden ist.

Die Norm EN 16034:2014 ist jedoch nur in Verbindung entweder mit EN 13241 oder mit EN 14351-1 heran zu ziehen. Innentüren sind somit von der Harmonisierung noch ausgenommen, können aber auf freiwilliger Basis mit einer ETA in den Verkehr gebracht werden.

Tore und Außentüren mit Brandschutzanforderungen sowie öffenbare Brandschutzfenster sind somit fortan als CE-gekennzeichnete Bauprodukte einzubauen. Die nationalen Verwendbarkeitsnachweise sind nicht mehr heran zu ziehen.

Hinweis:
Bei der Harmonisierung von anderen Bauprodukten wie bspw. den Brandschutzklappen wurde es jedoch von deutscher Seite bisher toleriert, wenn bestehende Lagerbestände mit deutschem Verwendbarkeitsnachweis und Ü-Zeichen noch abverkauft und eingebaut werden. Dies sollte jedoch mit der Genehmigungsbehörde bzw. dem Prüfsachverständigen zuvor abgestimmt werden.

 

Kurzmitteilung

MVV TB 2019: Notifizierungsverfahren wurde verlängert!

Wie bereits hier erläutert, befindet sich die Neufassung der MVV TB im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Neben dem Vereinigten Königreich haben nun auch Spanien und Portugal sowie die Kommission selbst eine sogenannte „ausführliche Stellungnahme“ abgegeben. Hier durch verlängert sich das Verfahren bis zum 27.12.2019.  In dieser Zeit muss sich Deutschland zu den Bedenken in den vorliegenden Stellungnahmen äußern. Es bleibt abzuwarten, ob diesbezüglich Änderungen an der neuen MVV TB erfolgen müssen.

Kurzmitteilung

Update: MVV TB 2019 im Notifizierungsverfahren

Das DIBt hat bekanntgegeben, dass die neue Fassung (2019/1 ) der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sich nun im europäischen Notifizierungsverfahren befindet (Geschäftszeichen 2019/0306/D).  Was es mit diesem Verfahren auf sich hat, habe ich bereits hier erläutert. Das Verfahren ist frühestens Ende September abgeschlossen, bei Einsprüchen wird dies jedoch um drei Monate verlängert. Erst nach Ende des Notifizierungsbverfahrens können die Bundesländer mit der Umsetzung in die jeweiligen Landesfassungen beginnen.

https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/entwurf-fuer-die-mvv-tb-20191-im-europaeischen-notifizierungsverfahren/

Update:
Mittlerweile liegt bereits eine „Ausführliche Stellungnahme“ des Vereinigten Königreiches vor. Somit ist anzunehmen, dass sich das Notifizierungsverfahren bis zum 27.12.2019 verlängert.

Notification Draft – Entwurfsfassung der MVV TB 2019

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VV TB NRW Ausgabe Juni 2019 veröffentlicht

Die VV TB NRW wurde mit Wirkung zum 15. Juni 2019  als Neufassung (Ausgabe Juni 2019) in Kraft gesetzt. Diese erstezt die Fassung aus Januar 2019. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Anlagen zu den Technischen baubestimmungen. Im Bereich des Brandschutzes sind augenscheinlich keine Änderungen erfolgt.

Veröffentlichung im Ministerialblatt

Ergänzungsdokument, in dem die Unterschiede zwischen der Anlage zur VV TB NRW und der MVV TB Ausgabe 2019/7 farblich hinterlegt sind

Kurzmitteilung

DIBt veröffentlicht konsolidierte hEN-Liste mit harmonisierten Produktnormen

Wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt wird fortan seitens der Europäischen-Kommission keine konsolidierte, also vollständige Liste der harmonisierten Normen für Bauprodukte („Produktnormen“) mehr veröffentlicht. Stattdessen werden fortan lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben.

Um auch fortan einen vollständigen Überblick darüber zu bieten, welche Bauprodukte bereits von europäisch harmonisierten Normen und somit der CE-Kennzeichnung betroffen sind, führt das DIBt fortan die nachfolgende eigene konsolidierte Fassung:

https://www.dibt.de/de/service/listen-und-verzeichnisse/hen-liste/

Hierbei handelt es sich um eine web-basierte Auflistung, welche regelmäßig aktualisiert werden soll. Leider ist die Liste bislang nur in englischer Sprache aufrufbar.

Kurzmitteilung

Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 04.2019 erschienen

Die Ausgabe 04.2019 des Infoservices Bauprodukte Aktuell ist erschienen. In dieser Ausgabe geht es hauptsächlich um werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe.

Wärmedämmstoffe müssen je nach betroffener Bauwerksgrundanforderung die unterschiedlichsten Leistungen aufweisen. Für den Bereich Brandschutz ist neben dem Brandverhalten in bestimmten Verwendungsfällen auch das Glimmverhalten sowie der Schmelzpunkt von Bedeutung. Diese beiden Eigenschaften können jedoch derzeit noch nicht als Leistung in der Leistungserklärung mit aufgenommen werden, was zu Schwierigkeiten bei der Nachweisführung führt.

https://www.feuertrutz.de/bauprodukte-aktuell/158/8581/

FeuerTrutz Webinar: Bauprodukte und Bauarten im Brandschutz

Zusammen mit Thomas Krause-Czeranka werde ich am 04. Juli 2019 erstmalig ein Online-Webinar abhalten mit dem Thema: Bauprodukte und Bauarten im Brandschutz – Einführung in die MBO 2016 und MVV TB

Das Ziel ist es in der trotz der kurzen Zeit Ihnen einen fundierten Überblick über die Neuerungen im Bereich der Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise zu geben und den grundsätzlichen Aufbau der VV TB zu erläutern.

  • Datum: 4. Juli 2019
  • Uhrzeit 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Umfang 1,5 Stunden)

https://www.feuertrutz.de/webinar-bauprodukte-und-bauarten-im-brandschutz/150/68198/

Kurzmitteilung

Seminartermine bei der Ingenieurakademie Bayern – 2. Jahreshälfte 2019

In der zweiten Jahreshälfte werde ich das Seminar „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ bei der Ingenieurakademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München und Würzburg anbieten.

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen der Baudokumentation des Brandschutzes und legt den Schwerpunkt auf die behördliche (baurechtliche) Abnahme. Neben den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird insbesondere auf die grundlegenden und formalen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise eingegangen. Hierbei wird auch ein Einblick in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gegeben.

05.09.2019 München

27.11.2019 Würzburg

Kurzmitteilung

Diverse Meldungen

Prioritätenliste

Die Prioritätenliste des DIBt wurde aktualisiert (Stand: 25. Februar 2019) und kann auf der DIBT-Webseite hier herunter geladen werden.  Die Prioritätenliste führt die wichtigsten harmonisierten Normen für Bauprodukte auf, in denen aus deutscher Sicht für speziellen Verwendunfgsfällen wesentliche Merkmale nicht oder nicht ausreichend behandelt wurden. Die Angabe einer entsprechenden Leistung in der Leistungserklärung ist dem Hersteller hier nicht möglich. Die Liste gibt zudem Hinweise wie diese „Lücken“ im Zuge der Baudokumentation geschlossen werden können.

EuG Urteil vom 10.04.2019 zur BauPVO

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem neuen Urteil (Rs. T-229/17 vom 10.04.2019) nochmals bestätigt, dass die betroffenen europäischen Normen hinsichtlich ihres Mandates als vollständig zu bewerten sind. Die europäischen Normen müssen hingegen nicht sicherstellen, dass alle Verfahren enthalten sind, um die Bauwerkssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das Urteil bestätigt somit wiederum, dass auch im Sinne der „neuen“ Bauproduktenverordnung (BauPVO) nationale Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte nicht zulässig sind.
Zum Urteil

Geänderte Veröffentlichungspraxis der harmonisierten Normen

Die harmonisierten Normen für Bauprodukte wurden bisher in einer Liste im Amtsblatt C der EU-Kommission als konsolidierte, also vollständige Fassung veröffentlicht. Diese Praxis wird nicht fortgeführt. Zukünftig werden lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben. Dies führt dazu, dass es fortan keine offizielle volständige Liste aller derzeit gültigen harmonisierten Normen für Bauprodukte mehr gibt. Glücklicherweise arbeitet aber das DIBt an einer eigenen konsolidierten Fassung, welche hoffentlich zeitnah und stets aktualisiert auf der DIBt-Webseite abgerufen werden kann.

 

Kurzmitteilung

Aufhebung der Bauregellisten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Mit einer amtlichen Mitteilung vom 29. März 2019 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) wurde mit Wirkung zum 01.04.2019 die Bauregellisten A und B und Liste C in den nachfolgenden Bundesländern außer Kraft gesetzt:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern ist fortan übergangsweise, bis zur Veröffentlichung einer eigenen Fassung, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) anzuwenden. Somit ist nun in allen Bundesländern die VV TB in Kraft getreten.

https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2019_1.pdf