Im aktuellen FeuerTrutz Magazin Ausgabe 6.2019 habe ich einen Fachartikel mit dem Titel „Die allgemeine Bauartgenehmigung“ veröffentlicht. Im Rahmen diesen Fachartikels gehe ich zunächst allgemein auf die Bauartregelungen ein und wie diese fortan auch auf Einbaubedingungen von einzelnen Bauprodukten angewandt werden.
Wurden Einbaubedingungen bisher als Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises formuliert, so wird nun strikt zwischen Verwendbarkeitsnachweisen und sogenannten Anwendbarkeitsnachweisen unterschieden. Diese neuen Bauartregelungen können auch, und das ist die grundlegende Intention, auf europäisch harmonisierte Bauprodukte angewandt werden. Ich folgenden gehe ich im Artikel auf die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ein.
https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-magazin-ausgabe-6-2019/150/72568/