Kurzmitteilung

BremVVTB tritt ab 1. Oktober 2018 in Kraft

Das bremiche Ministerium Umwelt, Bau und Verkehr hat am 14.09.2018 bekanntgegeben, dass die Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB) vom 10. September 2018 mit Wirkung zum 01.10.2018 in Kraft tritt.  Bremen veröffentlicht diesbezüglich jedoch kein eigenes Dokument, sondern verweist zunächst auf die Musterfassung (MVV TB). Das Muster wird jedoch durch eine Anlage ( veröffentlicht über das Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Nr. 220, verkündet am 14. September 2018 ) an das Landesrecht angepasst. Da es aber kein eigenes Dokument gibt, muss in der Praxis stets in Bremen die Anlage bei Anwendung der MVV TB mitbeachtet werden.

https://www.bauumwelt.bremen.de/bau/planen_und_bauen/rechtsgrundlagen-3559

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VV TB auch in Thüringen in Kraft

Mit Wirkung zum 01.09.2018 wurde auch im Bundesland Thüringen mit der „Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Einführung Technischer Baubestimmungen (ThürVVTB) vom 30. Juli 2018  das neue Baurechtskonzept vollständig umgesetzt. Als Verwaltungsvorschrift wurde ein kurzes Schreiben veröffentlicht, die eigentliche VV TB gilt als Anlage zu diesem Schreiben. Die landesspezifischen Änderungen in der ThürVVTB gegenüber der MVV TB wurden im Fettdruck kenntlich gemacht.

Die Dokumente können auf der Webseite des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft herunter geladen werden:

https://www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/baurecht/bauordnungsrecht/index.aspx

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VV TB auch in Hessen veröffentlicht

Bereits zum 07. Juli 2018 ist auch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) mit dem Erlass vom 13. Juni 2018 zusammen mit der angepassten Hessischen Bauordnung (HBO) in Kraft getreten. Somit ist die VV TB nun in sechs Bundesländer (siehe Übersicht) umgesetzt worden. Die H-VV TB wird formal als Anlage zu dem oben genannten Erlass eingeführt. Die Änderungen in der H-VV TB gegenüber der Musterfassung beschränken sich weitestgehend auf die landesspezifisch notwendige Anpassungen, vereinzelnd wurden auch kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen. Im Dokument werden die Anpassungen fettgedruckt bzw. durchgestrichen dargestellt, welche außerdem in einem separatem Dokument („Anpassungen der H-VV TB zur MVV TB„) zusammengefasst wurden. Als Besonderheit der hessischen Variante ist aufzuführen, dass die 13 Anhänge aus dem Muster um 15 weitere Anhänge ergänzt wurden. Hierbei handelt es sich um die Richtlinien und Sonderbauverordnungen, auf die in den anderen Ländern bisher nur als sogenannte „externe“ Technische Baubestimmungen Bezug genommen wird . Sofern die in der H-VV TB bekannt gemachten bzw. in Bezug genommenen Vorschriften, Richtlinien etc. nicht als Anhänge (Anhang 1 – 28) direkt beigefügt sind, können diese entsprechend dem Bezugsquellennachweis (Seite 507 ff. der H-VV TB) bezogen werden. Dies gilt beispielsweise für die Feuerungsverordnung.

https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/technische-baubestimmungen

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Bayerische VV TB in den Startlöchern!

Das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat eine Entwurfsversion mit Bearbeitungsstand vom 10.07.2018 der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) an relevante Interessensverbände heraus gegeben und um Stellungnahme bis zum 27.07.2018 gebeten. Die BayTB soll dann anschließend im Zusammenhang mit der Novellelierung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Oktober 2018 in Kraft gesetzt werden.

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Mein Fachbuch erscheint zum Jahresende!

Mein Fachbuch „Neues Bauproduktenrecht in der Praxis“ wird voraussichtlich zum Jahresende im FeuerTrutz-Verlag erscheinen.

In dem Buch erläutere ich praxisorientiert die notwendigen Grundlagen des Bauproduktenrechtes sowie die Auswirkungen der laufenden Baurechtsnovellierung.  Weiterhin werden die formalen Anforderungen an die Verwendbarkeit von Bauprodukten sowie die Anwendbarkeit von Bauarten detailliert aufgezeigt und dargestellt welche Änderungen sich hier ergeben. Der dritte Teil befasst sich mit der Ermittlung der Bauwerksanforderungen und der praktischen Arbeitsweise mit dem neuen baurechtlichen Regelwerk, der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Insbesondere wird hierbei heraus gestellt, wie sich aus den Bauwerksanforderungen konkrete Produktanforderungen ableiten lassen. Ein Teil mit Praxisbeispielen rundet das Werk ab.

Veröffentlichungsdatum, Titel und Cover sind noch nicht final!

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Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 04.2018 erschienen

Die Ausgabe 04.2018 des Infoservices Bauprodukte Aktuell ist erschienen. In dieser Ausgabe habe ich auf den ersten beiden Seiten den Umsetzungsstand der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) in den Bundesländern zusammengefasst.

Im Hauptteil geht es dieses Mal um die europäisch-harmonisierte Produktnorm, welche sich mit dem Brandverhalten von elektrischen Kabeln befasst.

 

https://www.feuertrutz.de/bauprodukte-aktuell/158/8581/

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VV TB auch in Sachsen-Anhalt bekanntgegeben

Mit dem Runderlass vom 05.04.2018 (RdErl. des MLV vom 05.04.2018-25/24011/02) wurde auch im Land Sachsen-Anhalt die VV TB mit Wirkung zum 15.05.2018 bekanntgegeben. Bei der VV TB handelt es sich hier zunächst um eine kurze „Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen“. Die eigentlich VV TB verbirgt sich dann in der dazugehörigen „Anlage zur VV TB“. Die Änderungen beschränken sich auch in Sachsen-Anhalt nur auf einige landesspezifische Anpassungen die fettgedruckt dargestellt sind.

https://mlv.sachsen-anhalt.de/service/rechtsgrundlagen/oeffentliches-baurecht

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VV TB auch in Hamburg umgesetzt

Mit dem Amtlichen Anzeiger Nr. 34 vom 30.04.2018 hat auch das Land Hamburg die Verwaltungsvorschift Technische Baubestimmungen in Landesrecht überführt. Die Regelungen der VV TB gelten in Hamburg mit wenigen Abweichungen. Diese Abweichungen werden zusammengefasst und der Muster-VV TB als Deckblätter vorangestellt. Im Dokument selbst wurden dann Hinweise platziert, die auf das Hamburger Deckblatt hinweisen.

Hamburger VV TB: http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2450.pdf

 

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VV TB in Berlin in Kraft getreten

Nachdem die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) bereits in Sachsen und Baden-Württemberg in Landesrecht überführt wurde, ist nun auch in Berlin die neue verbindliche Technische Regel am 01.05.2018 in Kraft getreten.

Die Musterfassung des DIBt wurde augenscheinlich nur an das Landesrecht angepasst (Fettgedruckt) und ansonsten vollständig übernommen. Ergänzt wurde die Berliner-Fassung noch um zwei Anlagen (Sicherheitstreppenräume und Wohnformen-Richtlinie), die als technische Baubestimmungen zu beachten sind.

Die VV TB Bln vom 19.04.2018 kann unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml abgerufen werden.

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Update: Checkliste für die Brandschutzdokumentation

Die Checkliste für die Brandschutzdokumentation wurde in den nachfolgenden Punkten ergänzt bzw. überarbeitet:

  • Zusätzliche Zeile um eine verantwortliche Person / Errichterfirma zu vermerken.
  • Bauprodukte bei denen besondere Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden
  • Kleinere Korrekturen und Dokumente ergänzt

Die Checkliste kann in diesen Beitrag in der aktuellen Version herunter geladen werden:

Checkliste für die Brandschutzdokumentation

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Neuer Fachartikel: „Abweichungen bei harmonisierten Bauprodukten“

Wie auch bei den nicht-harmonisierten Bauprodukten kommt es auch bei den harmonisierten, also den europäisch-geregelten Bauprodukten immer wieder zu Bausituationen, die von der harmonisierten Norm oder der ETA abweichen. Es stellt sich dann die Frage, in wie fern diese Bauprodukte dann noch und unter welchen formalen Bedingungen verwendet werden dürfen. In meinem neuen Fachartikel gebe ich einen Überlick über die möglichen Lösungsansätze.

Erschienen als Fachartikel im „FeuerTrutz Magazin“, 01/2018, FeuerTrutz Verlag

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Baden-Württemberg: VV TB bekanntgegeben!

Noch kurz vor dem Jahresende wurde mit der Änderung der Landesbauordnung vom 21.11.2017 in Baden-Württemberg die Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (VV TB) geschaffen. Somit hat nach Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, das dritte Bundesland die neuen Regelungen in Bezug auf die Baurechtsnovellierung in der Landesbauordnung umgesetzt.

Mit einem Erlass vom 20.12.2017 hat das Bundesland Baden-Württemberg mit Wirkung zum 01.01.2018, die VV TB in Landesrecht umgesetzt. Das Musterdokument wurde nur bzgl. der Anhänge 1-13 in Bezug genommen. Ansonsten wurde die landeseigene VV TB an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie technische Richtlinien des Landes Baden-Württemberg angepasst und wird hier mit „VwV TB“ abgekürzt.

Auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg können Hintergrundinformationen und die VwV TB herunter geladen werden.

Siehe Auch: Aktueller Stand: neue Bauordnung und MVV TB

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Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung in Berlin

Am gestrigen Donnerstag den 30. November 2017 fand in Berlin das bereits 9. Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung statt. Veranstalter ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Einmal im Jahr treffen sich hier namhafte Vertreter von Behörden, der Industrie und dem DIBt. Auch in diesem Jahr gab es wieder zahlreiche Vorträge  und eine anschließenden Podiumsdiskussion rund um das Thema harmonisierte Bauprodukte und Bauproduktenverordnung. Im Mittelpunkt standen nicht unerwartet wiederum die Auswirkungen des EuGH-Urteils gegen Deutschland und die daraus resultierende Baurechtsnovellierung.

Die Vorträge können auf nachfolgender Webseite herunter geladen werden, zudem wurde die gesamte Veranstaltung aufgezeichnet:

https://www.valentum-kommunikation.de/bmub/

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EIPOS Tagesseminare 2018 in Stuttgart und Hamburg!

Im kommenden Jahr bin ich erstmals für EIPOS (Europäisches Institut für postgraduale Bildung) als Dozent tätig und werde zum Thema „Baudokumentation für den Brandschutz“ referieren.  Die Seminare finden statt:

  • 16.05.18 in Stuttgart
  • 12.09.18 in Hamburg

Ziel des Seminares ist es, dass Sie die formellen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise im Zuge der Baudokumentation für den Brandschutz kennen lernen und die grundlegende Brandschutzdokumentation zur Vorlage bei der Behörde, dem Prüfsachverständigen sowie dem Bauherren eigenständig zusammen stellen können.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seminarseite:
https://www.eipos.de/weiterbildung/kurs/baudokumentation-fuer-den-brandschutz/