Seit dem 01.10.2018 ist für neue Bauanträge die Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) zu beachten. In der bayerischen Fassung wurden umfangreiche Änderungen, insbesondere am Teil A2 (Brandschutz) vorgenommen.
https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2018/heftnummer:12/seite:577