Brandschutztüren im Innenbereich – Zulassungen und Bauartgenehmigungen verlängert

Seit November 2019, also nunmehr zwei Jahre, ist für Brandschutztüren im Außenbereich nach der Produktnorm EN 16034 in Verbindung mit  EN 14351‑1 die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Für diese Produkte werden seitdem keine nationalen Verwendbarkeitsnachweise mehr ausgestellt und es ist hingegen eine Leistungserklärung vorzulegen.

Die europäische Norm für Innenntüren EN 14351‑2 ist hingegen noch nicht verbindlich harmonisiert, so dass für Brandschutztüren im Innenbereich weiterhin Zulassungen mit Bauartgenehmigungen ausgestellt wurden. In Erwartung der Harmonisierung der EN 14351‑2 hatte das DIBt allerdings alle Zulassungen/Bauartgenehmigungen auf den 02.11.2022 begrenzt. Somit sind nun sämtliche Nachweise ab dem 03.11.2022 abgelaufen.

Doch keine Sorge, die Nachweise (Zulassungen+Bauartgenehmigungen) wurden weitestgehend durch das DIBt um weitere 5 Jahre verlängert. Die Dokumente können allerdings auf der Webseite des DIBt noch nicht eingesehen werden. Die offizielle Bekanntgabe kann erst erfolgen, wenn die Einspruchsfrist der Hersteller (6 Wochen) abgelaufen ist. Die Dokumente liegen den Herstellern aber bereits vor.

Eine Harmonisierung der Brandschutz-Innentüren ist daher derzeit noch nicht abzusehen und es erfolgt weiterhin eine nationale Nachweisführung.