Mit dem Runderlass im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 32 vom 28.12.2018 wurde erlassen, dass ab dem 02.01.2019 die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) in Kraft tritt. Somit ist nun auch in Nordrhein-Westfalen das neue Baurechtssystem umgesetzt worden.
Entwurf der MVV TB – Ausgabe 2019 – veröffentlicht
Das DIBt hat den Entwurf der neuen MVV TB 2019 bekanntgegeben. Hierzu wurden zwei Dokumente veröffentlicht:
- Kenntnisgabedokument: Hier sind die Änderungen in Bezug auf die bereits erfolgten Anhörungsverfahren aus 2016 und 2017 eingepflegt, da diese Anhörungen nicht in die bisherige Fassung der MVV TB von August 2017 eingeflossen sind.
- Anhörungsdokument: Hier sind nur gänzlich neue geplante Änderungen dargestellt zu denen nun (und nur hierzu) eine erneute Anhörung erfolgt. Stellungnahmen können bis zum 31. Januar 2019 an das DIBt gerichtet werden.
Dem Kenntnisgabedokument lassen sich insbesondere Umfangreiche Änderungen für den Bereich Brandschutz erkennen. Zudem wurden die Anforderungen zu sicherheitstechnischen Anlagen in der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA zusammengefasst (zukünftig Anhang 14).
VV TB Niedersachsen lässt noch auf sich warten
Update: VV TB Niedersachsen mittlerweile in Kraft, siehe hier
Die neue Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und somit auch die Änderungen zum Bauproduktenrecht, werden zum 01.01.2019 in Kraft treten. Eine zeitgleiche Einführung der niedersächsischen VV TB wird jedoch, wie einem Runderlass des zuständigen Ministeriums zu entnehmen ist, nicht erfolgen. Die VV TB soll jedoch im Laufe des Januars veröffentlicht werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen (LTB und BRL) fort.
Quelle: https://www.ingenieurkammer.de/aktuelles/detail/niedersaechsische-bauordnung/
MVV TB 2019 – Neufassung der MVV TB
Die Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist noch nicht allen Bundesländern baurechtlich eingeführt, dennoch wird derzeit bereits an einer überarbeiteten Fassung gearbeitet. In der Neufassung werden voraussichtlich die nachfolgenden Änderungen gegenüber der 2017er-Fassung erfolgen.
- Überarbeitung des Teil A 2 Brandschutz:
- Straffung der Regelungen und Verbesserung der Verständlichkeit
- Verdeutlichung der Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte
- Überarbeitung des Anhang 4
- Inbezugnahme einer neuen Technischen Baubestimmung für die Technische Gebäudeausrüstung (zukünftig Anhang 14):
-> Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA)
Bei der TR TGA wird es sich augenscheinlich um eine Technische Baubestimmung ausschließlich für Sicherheitstechnische Anlagen für den Bereich Brandschutz sowie für Feuerungsanlagen und Lüftungsanlagen handeln.
Die Entwurfsfassung der neuen MVV TB 2019 soll noch im September auf der Webseite der IS-Argebau veröffentlicht werden. Das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission wird dann eingeleitet und ggf. im dritten Quartal des kommenden Jahres beendet sein. Eine Umsetzung in den Bundesländern könnte dann zum Ende des Jahres 2019 erfolgen.
Quelle: Vortrag Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Wathling, EIPOS Sachverständigentage Brandschutz, November 2018
Seminare bei der Ingenieurakademie Bayern in Würzburg und München
Im Januar werde ich bei der Ingenieurakademie Bayern zwei Seminare mit dem Thema „Verwendbarkeit von Bauprodukten und die neue Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB)“ anbieten. Zum 01.10.2018 wurde auch in Bayern mit dem Inkraftreten der BayTB und zuvor mit der neuen BayBO, dass neue Baurechtssystem vollständig umgesetzt. Im Rahmen des Seminars beschreibe ich wie das neue Baurechtssystem funktioniert und unter welchen Bedingungen Bauprodukte verwendbar sind. Zudem befassen wir uns mit dem Aufbau der neuen BayTB.
VV TB auch in Brandenburg zu beachten
Mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg vom 17. Oktober 2018 ist zum 08. November 2018 auch im Bundesland Brandenburg die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) in Kraft getreten.
Fachbuch kurz vor der Veröffentlichung…
Momentan ist es etwas ruhig hier auf der Seite, dies liegt daran, dass mein Fachbuch „Neues Bauproduktenrecht in der Praxis: Bauordnung & MVV TB – verstehen und anwenden“ sich kurz vor der Veröffentlichung befindet und wir gerade das Lektorat sowie die Endkorrektur beendet haben. Das Buch ist jetzt im Druck und wir Anfang Dezember erhältlich sein!
Das Buch darf gerne schon vorbestellt werden, rechts in der Leiste finden Sie den Link.
BayTB: VV TB in Bayern anzuwenden!
Seit dem 01.10.2018 ist für neue Bauanträge die Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) zu beachten. In der bayerischen Fassung wurden umfangreiche Änderungen, insbesondere am Teil A2 (Brandschutz) vorgenommen.
https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2018/heftnummer:12/seite:577
DIBt mit neuer Webseite
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) wartet nun mit einer neuen moderneren Webseite auf. Leider hat diese auch einiges an Übersichtlichkeit eingebüßt.
Die Zulassungssuche und die Zulassungsverzeichnisse finden sich jetzt unter dem Link „Zulassungsshop„. Auch weiterhin kann eine kurze Leseversion der Zulassungen herunter geladen werden.
Um zu den aktuellen Meldungen zur Novellierung des Bauordnungsrechtes zu gelangen, ist ein Navigieren über „Aktuelles“ und dann „Novellierung des Bauordnungsrechts“ erforderlich.
BremVVTB tritt ab 1. Oktober 2018 in Kraft
Das bremiche Ministerium Umwelt, Bau und Verkehr hat am 14.09.2018 bekanntgegeben, dass die Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB) vom 10. September 2018 mit Wirkung zum 01.10.2018 in Kraft tritt. Bremen veröffentlicht diesbezüglich jedoch kein eigenes Dokument, sondern verweist zunächst auf die Musterfassung (MVV TB). Das Muster wird jedoch durch eine Anlage ( veröffentlicht über das Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Nr. 220, verkündet am 14. September 2018 ) an das Landesrecht angepasst. Da es aber kein eigenes Dokument gibt, muss in der Praxis stets in Bremen die Anlage bei Anwendung der MVV TB mitbeachtet werden.
https://www.bauumwelt.bremen.de/bau/planen_und_bauen/rechtsgrundlagen-3559
VV TB auch in Thüringen in Kraft
Mit Wirkung zum 01.09.2018 wurde auch im Bundesland Thüringen mit der „Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Einführung Technischer Baubestimmungen (ThürVVTB) vom 30. Juli 2018 das neue Baurechtskonzept vollständig umgesetzt. Als Verwaltungsvorschrift wurde ein kurzes Schreiben veröffentlicht, die eigentliche VV TB gilt als Anlage zu diesem Schreiben. Die landesspezifischen Änderungen in der ThürVVTB gegenüber der MVV TB wurden im Fettdruck kenntlich gemacht.
Die Dokumente können auf der Webseite des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft herunter geladen werden:
https://www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/baurecht/bauordnungsrecht/index.aspx
DIBt Spezial-Newsletter veröffentlicht
Das DIBt hat eine Spezial-Newsletterausgabe zum Thema „Die Regulierung von Bauprodukten zum Einbau in Bauwerke durch die EU“ veröffentlicht. Auf stolzen 47 Seiten sollen die Produktregulierungen durch die EU im Bausektor verständlich dargelegt werden.
Nach einer ersten Durchsicht des Beitrages handelt es sich um eine fundierte Darstellung der komplexen Materie. Dabei handelt sich aber nicht um eine Lecktüre die „mal ebenso“ nebenbei zu lesen ist. Kerstin Abend, Leiterin des Referates EU-Recht des DIBt, erläutert sehr detailliert und aus erster Hand die Sinnzusammenhänge des Bauproduktenrechtes. Eine gewisse Voreingenommenheit (deutsche Sichtweise des DIBt) kann der Beitrag jedoch nicht verleugnen.
http://www.dibt.de/de/DIBt/data/newsletter/2018_Spezialausgabe.pdf
Umsetzungsstand der MVV-TB in Landesrecht
Für die Ausgabe 4.2018 des FeuerTRUTZ Magazins (Juli 2018) habe ich mir die bisher in landesrecht umgesetzten VV TB`s näher angesehen und einen kurzen Überblick hierzu verfasst. Für die nun erschienene Onlinefassung habe ich den Beitrag noch um die hessische Variante ergänzt:
https://www.feuertrutz.de/umsetzungsstand-der-vv-tb-in-den-bundeslaendern/150/62137/
VV TB auch in Hessen veröffentlicht
Bereits zum 07. Juli 2018 ist auch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) mit dem Erlass vom 13. Juni 2018 zusammen mit der angepassten Hessischen Bauordnung (HBO) in Kraft getreten. Somit ist die VV TB nun in sechs Bundesländer (siehe Übersicht) umgesetzt worden. Die H-VV TB wird formal als Anlage zu dem oben genannten Erlass eingeführt. Die Änderungen in der H-VV TB gegenüber der Musterfassung beschränken sich weitestgehend auf die landesspezifisch notwendige Anpassungen, vereinzelnd wurden auch kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen. Im Dokument werden die Anpassungen fettgedruckt bzw. durchgestrichen dargestellt, welche außerdem in einem separatem Dokument („Anpassungen der H-VV TB zur MVV TB„) zusammengefasst wurden. Als Besonderheit der hessischen Variante ist aufzuführen, dass die 13 Anhänge aus dem Muster um 15 weitere Anhänge ergänzt wurden. Hierbei handelt es sich um die Richtlinien und Sonderbauverordnungen, auf die in den anderen Ländern bisher nur als sogenannte „externe“ Technische Baubestimmungen Bezug genommen wird . Sofern die in der H-VV TB bekannt gemachten bzw. in Bezug genommenen Vorschriften, Richtlinien etc. nicht als Anhänge (Anhang 1 – 28) direkt beigefügt sind, können diese entsprechend dem Bezugsquellennachweis (Seite 507 ff. der H-VV TB) bezogen werden. Dies gilt beispielsweise für die Feuerungsverordnung.
Bayerische VV TB in den Startlöchern!
Das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat eine Entwurfsversion mit Bearbeitungsstand vom 10.07.2018 der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) an relevante Interessensverbände heraus gegeben und um Stellungnahme bis zum 27.07.2018 gebeten. Die BayTB soll dann anschließend im Zusammenhang mit der Novellelierung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Oktober 2018 in Kraft gesetzt werden.