Kurzmitteilung

VV TB auch in Thüringen in Kraft

Mit Wirkung zum 01.09.2018 wurde auch im Bundesland Thüringen mit der „Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Einführung Technischer Baubestimmungen (ThürVVTB) vom 30. Juli 2018  das neue Baurechtskonzept vollständig umgesetzt. Als Verwaltungsvorschrift wurde ein kurzes Schreiben veröffentlicht, die eigentliche VV TB gilt als Anlage zu diesem Schreiben. Die landesspezifischen Änderungen in der ThürVVTB gegenüber der MVV TB wurden im Fettdruck kenntlich gemacht.

Die Dokumente können auf der Webseite des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft herunter geladen werden:

https://www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/baurecht/bauordnungsrecht/index.aspx

DIBt Spezial-Newsletter veröffentlicht

Das DIBt hat eine Spezial-Newsletterausgabe zum Thema „Die Regulierung von Bauprodukten zum Einbau in Bauwerke durch die EU“ veröffentlicht. Auf stolzen 47 Seiten sollen die Produktregulierungen durch die EU im Bausektor verständlich dargelegt werden.

Nach einer ersten Durchsicht des Beitrages handelt es sich um eine fundierte Darstellung der komplexen Materie. Dabei handelt sich aber nicht um eine Lecktüre die „mal ebenso“ nebenbei zu lesen ist. Kerstin Abend, Leiterin des Referates EU-Recht des DIBt, erläutert sehr detailliert und aus erster Hand die Sinnzusammenhänge des Bauproduktenrechtes. Eine gewisse Voreingenommenheit (deutsche Sichtweise des DIBt) kann der Beitrag jedoch nicht verleugnen.

http://www.dibt.de/de/DIBt/data/newsletter/2018_Spezialausgabe.pdf

Kurzmitteilung

VV TB auch in Hessen veröffentlicht

Bereits zum 07. Juli 2018 ist auch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) mit dem Erlass vom 13. Juni 2018 zusammen mit der angepassten Hessischen Bauordnung (HBO) in Kraft getreten. Somit ist die VV TB nun in sechs Bundesländer (siehe Übersicht) umgesetzt worden. Die H-VV TB wird formal als Anlage zu dem oben genannten Erlass eingeführt. Die Änderungen in der H-VV TB gegenüber der Musterfassung beschränken sich weitestgehend auf die landesspezifisch notwendige Anpassungen, vereinzelnd wurden auch kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen. Im Dokument werden die Anpassungen fettgedruckt bzw. durchgestrichen dargestellt, welche außerdem in einem separatem Dokument („Anpassungen der H-VV TB zur MVV TB„) zusammengefasst wurden. Als Besonderheit der hessischen Variante ist aufzuführen, dass die 13 Anhänge aus dem Muster um 15 weitere Anhänge ergänzt wurden. Hierbei handelt es sich um die Richtlinien und Sonderbauverordnungen, auf die in den anderen Ländern bisher nur als sogenannte „externe“ Technische Baubestimmungen Bezug genommen wird . Sofern die in der H-VV TB bekannt gemachten bzw. in Bezug genommenen Vorschriften, Richtlinien etc. nicht als Anhänge (Anhang 1 – 28) direkt beigefügt sind, können diese entsprechend dem Bezugsquellennachweis (Seite 507 ff. der H-VV TB) bezogen werden. Dies gilt beispielsweise für die Feuerungsverordnung.

https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/technische-baubestimmungen

Kurzmitteilung

Bayerische VV TB in den Startlöchern!

Das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat eine Entwurfsversion mit Bearbeitungsstand vom 10.07.2018 der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) an relevante Interessensverbände heraus gegeben und um Stellungnahme bis zum 27.07.2018 gebeten. Die BayTB soll dann anschließend im Zusammenhang mit der Novellelierung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Oktober 2018 in Kraft gesetzt werden.

Kurzmitteilung

Mein Fachbuch erscheint zum Jahresende!

Mein Fachbuch „Neues Bauproduktenrecht in der Praxis“ wird voraussichtlich zum Jahresende im FeuerTrutz-Verlag erscheinen.

In dem Buch erläutere ich praxisorientiert die notwendigen Grundlagen des Bauproduktenrechtes sowie die Auswirkungen der laufenden Baurechtsnovellierung.  Weiterhin werden die formalen Anforderungen an die Verwendbarkeit von Bauprodukten sowie die Anwendbarkeit von Bauarten detailliert aufgezeigt und dargestellt welche Änderungen sich hier ergeben. Der dritte Teil befasst sich mit der Ermittlung der Bauwerksanforderungen und der praktischen Arbeitsweise mit dem neuen baurechtlichen Regelwerk, der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Insbesondere wird hierbei heraus gestellt, wie sich aus den Bauwerksanforderungen konkrete Produktanforderungen ableiten lassen. Ein Teil mit Praxisbeispielen rundet das Werk ab.

Veröffentlichungsdatum, Titel und Cover sind noch nicht final!

Kurzmitteilung

Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 04.2018 erschienen

Die Ausgabe 04.2018 des Infoservices Bauprodukte Aktuell ist erschienen. In dieser Ausgabe habe ich auf den ersten beiden Seiten den Umsetzungsstand der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) in den Bundesländern zusammengefasst.

Im Hauptteil geht es dieses Mal um die europäisch-harmonisierte Produktnorm, welche sich mit dem Brandverhalten von elektrischen Kabeln befasst.

 

https://www.feuertrutz.de/bauprodukte-aktuell/158/8581/

Kurzmitteilung

VV TB auch in Sachsen-Anhalt bekanntgegeben

Mit dem Runderlass vom 05.04.2018 (RdErl. des MLV vom 05.04.2018-25/24011/02) wurde auch im Land Sachsen-Anhalt die VV TB mit Wirkung zum 15.05.2018 bekanntgegeben. Bei der VV TB handelt es sich hier zunächst um eine kurze „Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen“. Die eigentlich VV TB verbirgt sich dann in der dazugehörigen „Anlage zur VV TB“. Die Änderungen beschränken sich auch in Sachsen-Anhalt nur auf einige landesspezifische Anpassungen die fettgedruckt dargestellt sind.

https://mlv.sachsen-anhalt.de/service/rechtsgrundlagen/oeffentliches-baurecht

Kurzmitteilung

VV TB auch in Hamburg umgesetzt

Mit dem Amtlichen Anzeiger Nr. 34 vom 30.04.2018 hat auch das Land Hamburg die Verwaltungsvorschift Technische Baubestimmungen in Landesrecht überführt. Die Regelungen der VV TB gelten in Hamburg mit wenigen Abweichungen. Diese Abweichungen werden zusammengefasst und der Muster-VV TB als Deckblätter vorangestellt. Im Dokument selbst wurden dann Hinweise platziert, die auf das Hamburger Deckblatt hinweisen.

Hamburger VV TB: http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2450.pdf

 

Kurzmitteilung

VV TB in Berlin in Kraft getreten

Nachdem die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) bereits in Sachsen und Baden-Württemberg in Landesrecht überführt wurde, ist nun auch in Berlin die neue verbindliche Technische Regel am 01.05.2018 in Kraft getreten.

Die Musterfassung des DIBt wurde augenscheinlich nur an das Landesrecht angepasst (Fettgedruckt) und ansonsten vollständig übernommen. Ergänzt wurde die Berliner-Fassung noch um zwei Anlagen (Sicherheitstreppenräume und Wohnformen-Richtlinie), die als technische Baubestimmungen zu beachten sind.

Die VV TB Bln vom 19.04.2018 kann unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml abgerufen werden.

Die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung

Durch die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO) lassen sich europäisch harmonisierte Bauprodukte durch die am Bau Beteiligten optisch erkennen und es können die grundsätzlichen Informationen an der Kennzeichnung abgelesen werden. Die Grundsätze und die Verwendung der CE-Kennzeichnung wird in Artikel 8 der BauPVO geregelt. Die Kennzeichnung ist an allen Bauprodukten anzubringen, für die eine Leistungserklärung ausgestellt wurde (alle harmonisierten Bauprodukte). Mit der Anbringung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauproduktes mit den in der Leistungserklärung aufgeführten Leistungen. Die CE-Bezeichnung stand anfänglich und übersetzt für „Europäische Gemeinschaft“, sie hat heutzutage aber keine literarische Bedeutung mehr. Weiterlesen

Galerie

Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 02.2018 erschienen

Nachdem es sich bei der Ausgabe 01.2018 um die Messe-Ausgabe zur Feuertrutz mit einer Zusammenfassung aller wichtiger Grundlage gehandelt hat, ist nun die Ausgabe 02.2018 des Infoservices rund um Brandschutz-Bauprodukte erschienen.

In der aktuellen Ausgabe werden ausführlich Druckbelüftungsanlagen bezüglich Komponenten und Wirkweise beschrieben. Besonders interessant ist die Auflistung der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise für die einzelnen Bauprodukte. Zudem werden die aus der MVV TB resultierenden Anforderungen dargestellt.

https://www.feuertrutz.de/bauprodukte-aktuell/158/8581/

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Bauwerke und bauliche Anlagen entstehen aus dem fachgerechten Einsatz und dem Zusammenfügen von Bauprodukten. Man spricht hierbei von der Verwendung eines Bauproduktes, welche den tatsächlichen Einsatz im Bauwerk definiert. Die Verwendung ist demnach zu unterscheiden von dem Inverkehrbringen eines Bauproduktes, also dem Bereitstellen auf dem Markt. Bei Bauarten spricht man hingegen von der Anwendung und Anwendbarkeit, da hier die Tätigkeit des Zusammenfügens im Vordergrund steht und nicht das materielle Bauprodukt geregelt wird.

  • Eine Bauprodukt wird verwendet, eine Bauart wird angewendet.

Jedes Bauprodukt muss für den Einsatzzweck entsprechend verwendbar sein und hierzu über einen entsprechenden Nachweis verfügen, der diese Verwendung „erlaubt“. Dies gilt Analog für die Anwendbarkeit von Bauarten. Die grundsätzliche Verwendbarkeit ist für Bauarten in § 16a MBO und für Bauprodukte in § 16 b MBO definiert.

Weiterlesen

VV TB auch in Sachsen umgesetzt!

Die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) wurde noch Ende des vergangenen Jahres in Sachsen-Anhalt in Landesrecht umgesetzt als:

„Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017“

Die hierzu erforderliche Gesetzesänderung der Landesbauordnung erfolgte bereits mit der Änderung vom 27. Oktober 2017. Die Muster-Verwaltungsvorschrift (MVV TB) wurde augenscheinlich nur geringfügig mit landesspezifisches Änderungen (fettgedruckt) versehen.

Link zur Bekanntgabe

VwV TB Sachsen Download

Aktueller Stand: neue Bauordnung und MVV TB

Update: 04.01.2019

Die Novellierung des Bauordnungsrechts ist im vollen Gange. Ziel der Novellierung ist es, insbesondere eine scharfe Abgrenzung zwischen Produktanforderungen und Anforderungen an die Bauart, also dem Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen, zu realisieren.  Zudem werden die Bauwerksanforderungen konkretisiert. Hierzu wurde die neue Musterbauordnung (MBO) mit der Fassung vom 13.05.2016  und ein gänzlich neues Regelwerk, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) mit Stand vom 31.08.2017 (mit Druckfehlerkorrektur
vom 11. Dezember 2017) veröffentlicht. Die MVV TB wird zukünftig die Listen der Technischen Baubestimmungen (LTB) sowie die Bauregellisten (BRL) ersetzen. Hierzu wird in der neuen Bauordnung eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Die Einführung in den Bundesländern erfolgt nun sukzessive. An dieser Stelle möchte ich einen stets möglichst aktuellen Stand zum Verfahren festhalten.

Weiterlesen