Abschottungen nach ETA – auch zukünftig deutsche „Zulassung“ erforderlich!

Diverse Abschottungssysteme von elektrischen Leitungen sowie Rohrleitungen  sind mit europäische Bewertungsdokumente (ETA) nach ETAG 026 und EAD 13-350005-00-1104 als Nachweise zur Verwendbarkeit in Kombination mit einer Leistungserklärung  am Markt verfügbar.

Entsprechend der Liste der Technischen Baubestimmungen Teil II – Anlage 1/10 – sind bei Abschottungen von elektrischen Leitungen sowie Rohrleitungen zusätzlich zur ETA jedoch die konkreten Einbaubedingungen in Bezug auf die jeweiligen Endanwendungen für das Leistungsmerkmal „Feuerwiderstandsfähigkeit“ im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) als „Anwendungszulassung“ festzulegen. Weiterlesen

Kurzmitteilung

Neue Landesbauordnung NRW verabschiedet! -Update-

Noch kurz vor dem Jahresende am 14.12.2016 wurde die neue BauO NRW vom Landtag verabschiedet (verkündet im Amtsblatt Ausgabe 2016 Nr. 45 vom 28.12.2016). Sie ist hier abrufbar:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMG16-229.pdf
Mirror bei „derbrandschützer.de“: BauO NRW 2016

Das Gesetz tritt zwölf Monate nach seiner Verkündung in Kraft: 28.12.2017

Die §§ 3,  17 bis 25,  § 86 Absatz 11  und § 87 treten bereits sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, also am 28.06.2017.  Hierbei handelt es sich um die Änderungen in Bezug auf das Bauproduktenrecht, Verwendarkeitsnachweise und die Einführung der neuen VV TB (siehe Blogbeitrag)


14.08.2017 – Update:
Da die VV TB noch nicht abschließend veröffentlicht wurde, gelten die bisherigen Technischen Baubestimmungen bzw. die Bauregellisten nach einem Runderlass des Bauministeriums vom 13. Juni 2017 zunächst  fort:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16445&ver=8&val=16445&sg=0&menu=1&vd_back=N

Zudem wird das Bauministerium dem neuen Landesgesetzgeber vorschlagen, die Fristen zum Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 28. Dezember 2017 um 12 Monate auf den 28. Dezember 2018 zu verschieben. Die Bauordnung soll nochmals überarbeitet werden:
https://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2017/pm20170714b/index.php